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Informationen zum Winterdienst

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der anhaltenden winterlichen Wetterlage und der daraus resultierenden Knappheit an Streusalz, wird, wie derzeit in vielen deutschen Städten, der Streudienst der Stadt Ludwigshafen ein reduziertes Programm fahren.

Die verkehrswichtigen und gefährlichsten Punkte wie Brücken, Gefällstrecken, Hochstraßen und die Kreuzungsbereiche werden nach wie vor geräumt und gestreut; ansonsten werden die Fahrbahnen überwiegend nur noch geräumt, um sicher zu stellen, dass trotz Streusalzknappheit auch weiterhin die Verkehrssicherheit auf Ludwigshafener Straßen gewährleistet werden kann. Der Entsorgungsbetrieb bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und appelliert, sich auf die Witterungsverhältnisse durch umsichtiges Verhalten und vorsichtige Fahrweise einzustellen.

Schnee und Eis, wer räumt, wer streut?

Trotz der relativ schnee- und eisarmen Winter der letzten Jahre ist der städtische Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik für jede Wintersaison gerüstet. Bei Schnee oder Eis sind Räum- und Streueinsätze geplant und gewährleistet. 

Grundstückseigentümer

Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die an seinem Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden:

  • Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen.
  • Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln (Granulat, Sand, Splitt) abzustreuen.
  • Die Verwendung von Auftausalzen ist verboten! Es schadet der Umwelt. Nur in äußersten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen und dann bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken) kann Salz zur Sicherung eingesetzt werden.
  • Mindestens einen ca. 1,50 Meter breiten Gehstreifen sollten Sie zum sicheren Gehen freihalten.
  • Schneit es weiter, bleibt es trotzdem glatt, bitte vergessen Sie die Nachsorge nicht.
  • Haben Sie eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf "Ihrem" Gehweg? Bitte räumen oder streuen Sie zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegsbreite, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.
  • Bitte beachten Sie, dass Schnee nicht auf Fahrbahnen und/oder Radwege geschoben werden darf. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben.
  • Häufen Sie Schnee am Gehwegrand an.
  • Wann ist zu räumen und zu streuen?
    Zu verkehrsüblichen Zeiten, also werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 bis 21 Uhr.

Der Winterdienst des Entsorgungsbetriebs

Der Entsorgungsbetrieb ist für die Sicherheit auf den Fahrbahnen verantwortlich!

  • Dafür sind die Mitarbeiter an Winterdiensteinsätzen auch rund um die Uhr ruf- und einsatzbereit
  • Mit Rufbereitschaften und differenzierte Planung werden die Einsatzkräfte je nach Wetterprognose eingeteilt und sind abrufbereit.
  • Schnee, Glatteis? Wird es richtig winterlich, werden die Mitarbeiter über Handy zum Einsatz gerufen.
  • Bis zu 14 Fahrer mit acht großen Streu- und Raumfahrzeugen und sechs kleineren Streufahrzeugen sind dann im Einsatz, um schnellstens die Gefahrenstellen zu sichern. Nach den Schwerpunktplänen werden dabei Brücken, Auffahrten, Strecken mit Buslinien und sonstige wichtige Verbindungsstrecken geräumt und/oder gestreut.
  • Zudem sind dann auch bis zu 60 Mitarbeiter mit Besen, Schippe und Streugut unterwegs, um Überwege wie zum Bespiel "Zebrastreifen" oder sonstige öffentliche, stark frequentierte Flächen begehbar zu sichern.
  • Der Entsorgungsbetrieb bittet zu bedenken, dass große Platzflächen oder Fußgängerzonen nicht flächendeckend geräumt werden können, sondern begehbare Freiflächen geschaffen werden.
  • Wird es extrem winterlich, wird der Entsorgungsbetrieb auch durch weitere Mitarbeiter von anderen Bereichen wie Grünpflege und Stadtentwässerung unterstützt.
  • Aus ökologischen und ökonomischen Gründen verwendet die Stadt zur Verkehrssicherung Feuchtsalz. Mit geringster Mengung von Salz kann so die höchste Auftauwirkung und somit Verkehrssicherheit erreicht werden. Aber auch der Entsorgungsbetrieb setzt auf Gehbereichen, Verkehrsinseln usw. nur Splitt ein.

Besonderheiten

  • Achtung: Nebenstraßen werden grundsätzlich nicht gestreut. Nur bei länger anhaltenden winterlichen Verhältnissen oder nach besonders starken Schneefällen kann nachrangig geräumt oder gestreut werden.
  • Besonderheit: Wohn- und Spielstraßen sowie sonstige von der Reinigung ausgenommene Straßen werden gar nicht winterdienstlich von der Stadt betreut. Hier sind die Anlieger selbst zuständig.
  • Radwege werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtreinigung geräumt oder gestreut.
  • Für die Sicherung der Autobahnen sind die Autobahnmeistereien zuständig.
  • Streugut können Sie in haushaltsüblichen Kleinmengen bei Wertstoffhöfen oder auch in Baumärkten erhalten.
  • Die orangefarbenen Streubehälter sind für die städtischen Mitarbeiter im Einsatz gedacht und befinden sich deshalb auch teilweise in und an Fußgängerüberwegen und Treppen. Die Stadtverwaltung bittet daher, hier kein Streugut zu entnehmen.
  • Die Stadtverwaltung bittet zu bedenken: Auch wenn alle Mitarbeiter im Einsatz sind, kann der Entsorgungsbetrieb nicht überall gleichzeitig sein.
  • Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer verhindern.
  • Bei einsetzender Glätte oder Schnee während des Berufsverkehrs stehen leider auch die Räum- und Streufahrzeuge oft im Stau. Deshalb bitte im Fließverkehr für die Einsatzfahrzeuge den Weg frei machen.
  • Die Stadtverwaltung bittet um eine vorsichtige Fahrweise. 
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