Anleinpflicht, Hundesteuer, Hundekot, gefährliche Hunde und das Tierheim der Stadt: Einen Überblick hierzu bietet diese Seite des Umwelt-Infos.
Für gefährliche Hunde gemäß Landeshundegesetz gilt in ganz Rheinland-Pfalz ein strenges Anleingebot. Für die anderen Hunde ist die Anleinpflicht in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt geregelt: Danach ist es in öffentlichen Anlagen und innerhalb bebauter Ortsteile verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen oder anders als kurz angeleint auf den Wegen zu führen. Nicht erlaubt ist auch, sie auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Die Länge der Leine, an der der Hund zu führen ist, darf 2,50 Meter nicht überschreiten. Öffentliche Anlagen sind alle der Öffentlichkeit zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen sowie Kinderspielplätze. Weitere Fragen zur Hundeanleinpflicht und wo Hunde frei laufen dürfen, beantwortet Gerhard Bayer, Bereich Öffentliche Ordnung, Tel 504-2399. Der städtische Vollzugsdienst überwacht die Anleinpflicht, spricht bei Verstößen Verwarnungen aus und kann Bußgelder verhängen.
Die Hundesteuer
Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz besteuert die Stadt die Haltung von Hunden im Stadtgebiet. Diese kommunale Aufwandssteuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. In Ludwigshafen sind rund 6.200 Hunde gemeldet. Im Gegensatz zu den Gebühren und Beiträgen gehören Steuern zu den Gesamtdeckungsmitteln des Haushaltes und sind nicht zweckgebunden. Die Entrichtung der Hundesteuer berechtigt also nicht, Gehwege oder öffentliche Plätze mit den Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu verunreinigen. Die Steuersätze betragen jährlich: für den ersten Hund 105 Euro, für jeden weiteren Hund 132 Euro und für jeden gefährlichen Hund, bis alle Auflagen erfüllt sind, 612 Euro. Sanitäts- und Rettungshunde sowie Blindenhunde sind von der Steuer befreit. Hunde, die aus dem städtischen Tierheim erworben werden, sind zwei Jahre lang steuerfrei. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiter der Steuerverwaltung unter der Telefonnummer: 504-2326 oder -2330.
Was tun mit Hundekot?
Slalomlaufen um Tretminen auf den Gehwegen oder in Fußgängerzonen, Hundekot auf der Schaufel spielender Kinder, ist eine Zumutung, die leicht vermieden werden kann. In Ludwigshafen fällt täglich mehr als eine Tonne Hundedreck an. Laut Gefahrenabwehrverordnung sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu entfernen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein korrektes und rücksichtsvolles Verhalten ist, den Hundekot mit einem mitgebrachten Beutel aufzunehmen und die zugeknotete Tüte in einem Mülleimer zu entsorgen. Mit einem Hundekotmobil, das im Januar 2004 für 50.000 Euro angeschafft wurde, reinigt die Stadt Grünflächen, das Straßenbegleitgrün, Baumscheiben, Zuwege und Randbereiche zu Kinderspielplätzen sowie ausgewiesene Hundewiesen in Parkanlagen. Für diese freiwillige Leistung fallen jährlich 70.000 Euro an. Kosten, die jeder Gebührenzahler zu spüren bekommt, die aber zur Erhaltung einer sauberen Stadt notwendig sind. Eine saubere Sache wäre jedoch, wenn Hundehalter ihrer Pflicht nachkommen und die Beseitigung des Hundekotes selbst in die Hand nehmen würden.
"Gefährliche" Hunde
Tiere der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, gelten nach dem Landeshundegesetz als "gefährliche Hunde". Außerdem können Hunde anderer Rassen als gefährliche Hunde eingestuft werden, wenn sie gebissen oder sich besonders aggressiv gezeigt haben. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, stellt einen Antrag auf Erlaubnis. Der Halter oder die Halterin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Führungszeugnis sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Erforderlich ist weiterhin ein Sachkundenachweis. Hierbei testet ein dazu berechtigter Tierarzt oder eine Tierärztin, ob der Hund hört und wie er auf Reize reagiert. Der Hund muss unfruchtbar gemacht und gechipt werden. Ansprechpartner, auch für das Melden von Beißvorfällen, ist Armin Gabriel, Bereich Umwelt, Bismarckstraße 29, Telefon 504-2624.
Tierheimhunde
Im Tierheim warten zurzeit rund 40 Hunde auf ein neues Zuhause. Die bisherigen Besitzer gaben sie zumeist ab, weil sie aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage waren, die Tiere zu halten. Wer einen Hund aus dem Tierheim erwirbt, zahlt 130 Euro, dieser wurde dort bereits gechipt. Sofern er auch kastriert ist, beträgt der Preis 250 Euro. Ein Welpe bis sechs Monate kostet 180 Euro, ein als gefährlich eingestufter Hund mit Chip und Kastration 150 Euro.
Öffnungszeiten: Vermittelt werden Tiere montags von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 16 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 13 Uhr. Pensions- und Abgabetiere nimmt das Tierheim von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und samstags von 8 bis 13 Uhr an. Von Montag bis Samstag ist das Tierheim jeweils von 11 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Adresse: Wollstraße 135 b, Telefon: 55 30 00, Fax: 5 39 83 88. Spendenkonto: Sparkasse Vorderpfalz, Bankleitzahl 545 500 10, Kontonummer 1180, Vermerk "Tierheimspende".
