neue Lu: Wie kam es zur Gründung des Arbeitskreises?
Klose: Bereits 2005 stellten Dr. Wolfram Weinrebe und Klaus Kühner eine wachsende Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern, die zur Patientenverfügung Rat suchten, fest. Medienberichte, eine uneinheitliche Rechtsprechung und mehr als 700 verschiedene Formulare verstärkten diese Tendenz. Wo stehen wir in Ludwigshafen im Umgang mit Patientenverfügungen? Was können wir für die Bürgerinnen und Bürger tun? Unter der Schirmherrschaft des Sozialdezernenten setzt sich seit dieser Zeit eine Initiativgruppe von Fachkräften aus der Medizin, des Rechts, Kirche, der Pflege, Betreuung, Selbsthilfe und Koordination mit diesen Fragen auseinander und erarbeitet Handlungsansätze zur Patientenverfügung für Ludwigshafen.
neue Lu: Was ist das Ziel des Arbeitskreises?
Kühner: Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Erstellung und dem Umgang mit Patientenverfügungen zu vermitteln, ihnen Orientierungshilfen an die Hand zu geben. Dazu gehört vornehmlich auch das Angebot eines einheitlichen Beratungskonzeptes durch die verschiedenen Organisationen in unserer Stadt. Damit soll sichergestellt werden, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung zumindest die wesentlichen Inhalte einer Patientenverfügung beachtet werden.
neue Lu: Was bewegt Menschen dazu, sich mit dem Thema zu befassen?
Kühner: Ältere Menschen wollen verständlicherweise ihre Zukunft – richtiger gesagt, die Zukunft ihrer Angehörigen - regeln. Das geschieht üblicherweise mit einem Testament. Wer in diesem Zusammenhang dann an sein eigenes zukünftiges Sterben denkt, befasst sich in der Regel auch mit der Frage nach dem Sinn und Zweck einer Patientenverfügung.
neue Lu: Ist dies nicht auch für jüngere Menschen wichtig?
Klose: Selbstverständlich, doch junge Menschen, aber auch Menschen im mittleren Lebensalter, interessiert das Thema „Sterben“ grundsätzlich nicht. Das Thema wird verdrängt. Ein Unfall, eine Hirnblutung oder eine unheilbare Krankheit im Freundes- oder Familienkreis kann vielleicht der erste Anstoß sein, über das Thema „Wie wünsche ich mir mein Lebensende?“ nachzudenken. Eine Patientenverfügung ist dann der zweite Schritt.