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neueLu Juli/August 2008

"Selbst entscheiden"

Arbeitskreis Patientenverfügung gibt Orientierungshilfen

Wie kann ich sicherstellen, dass ich im Falle einer schweren Erkrankung so behandelt werde, wie dies meinen Wünschen entspricht? Mit einer Patientenverfügung wollen insbesondere ältere Menschen sich diesem Thema nähern. Fehlende rechtliche Grundlagen und widersprüchliche Ratschläge verunsichern nach Erfahrung von Ärzten und Beratungsstellen die Betroffenen. Um in Ludwigshafen diese Situation zu verbessern, setzen sich Fachleute des Arbeitskreises Patientenverfügung für mehr Qualität und Sicherheit in der Umsetzung von Patientenverfügungen ein. Die neue Lu sprach mit Prof. Dr. Roderich Klose, früherer Chefarzt für Intensivmedizin und Schmerztherapie an der BG-Unfallklinik, und dem Leiter der Betreuungsbehörde der Stadt, Klaus Kühner, über das sensible Thema. Klose und Kühner gehören zu den Gründungsmitgliedern des Arbeitskreises.

neue Lu: Wie kam es zur Gründung des Arbeitskreises?
Klose: Bereits 2005 stellten Dr. Wolfram Weinrebe und Klaus Kühner eine wachsende Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern, die zur Patientenverfügung Rat suchten, fest. Medienberichte, eine uneinheitliche Rechtsprechung und mehr als 700 verschiedene Formulare verstärkten diese Tendenz. Wo stehen wir in Ludwigshafen im Umgang mit Patientenverfügungen? Was können wir für die Bürgerinnen und Bürger tun? Unter der Schirmherrschaft des Sozialdezernenten setzt sich seit dieser Zeit eine Initiativgruppe von Fachkräften aus der Medizin, des Rechts, Kirche, der Pflege, Betreuung, Selbsthilfe und Koordination mit diesen Fragen auseinander und erarbeitet Handlungsansätze zur Patientenverfügung für Ludwigshafen.

neue Lu: Was ist das Ziel des Arbeitskreises?
Kühner: Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Erstellung und dem Umgang mit Patientenverfügungen zu vermitteln, ihnen Orientierungshilfen an die Hand zu geben. Dazu gehört vornehmlich auch das Angebot eines einheitlichen Beratungskonzeptes durch die verschiedenen Organisationen in unserer Stadt. Damit soll sichergestellt werden, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung zumindest die wesentlichen Inhalte einer Patientenverfügung beachtet werden.

neue Lu: Was bewegt Menschen dazu, sich mit dem Thema  zu befassen?
Kühner: Ältere Menschen wollen verständlicherweise ihre Zukunft – richtiger gesagt, die Zukunft ihrer Angehörigen - regeln. Das geschieht üblicherweise mit einem Testament. Wer in diesem Zusammenhang dann an sein eigenes zukünftiges Sterben denkt, befasst sich in der Regel auch mit der Frage nach dem Sinn und Zweck einer Patientenverfügung.


neue Lu: Ist dies nicht auch für jüngere Menschen wichtig?
Klose: Selbstverständlich, doch junge Menschen, aber auch Menschen im mittleren Lebensalter, interessiert das Thema „Sterben“ grundsätzlich nicht. Das Thema wird verdrängt. Ein Unfall, eine Hirnblutung oder eine unheilbare Krankheit im Freundes- oder Familienkreis kann vielleicht der erste Anstoß sein, über das Thema „Wie wünsche ich mir mein Lebensende?“ nachzudenken. Eine Patientenverfügung ist dann der zweite Schritt.

neue Lu: Warum sollte eine Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden?
Klose: Bei der Erkundung des Patientenwillens hat die Schriftform natürlich die größte Beweiskraft, eine Patientenverfügung ist grundsätzlich verbindlich. Sie gibt den Medizinern und den Angehörigen Sicherheit bei der Entscheidungsfindung. Liegt keine Patientenverfügung vor, dann muss nach dem „mutmaßlichen Willen“ eine Entscheidung getroffen werden.

neue Lu: Ab wann entfaltet eine schriftliche Patientenverfügung ihre Wirkung?
Kühner: Sie tritt dann in Kraft, wenn der Verfügende nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu äußern.

neue Lu: Was sollte eine gute Patientenverfügung enthalten?
Kühner: Eine gut formulierte Patientenverfügung benennt spezifische Situationen am Lebensende und die Behandlungswünsche sowie allgemeine Wertvorstellungen zum Leben und Sterben. Die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung bilden eine gute Grundlage. Wichtig ist eine ehrliche Beratung, denn mit dem Freiheitsrecht, über die Form des eigenen Lebensendes entscheiden zu dürfen, ist die Übernahme von Eigenverantwortung verknüpft. So sollen ausführliche Gespräche mit Freunden und Angehörigen oder auch mit dem Seelsorger geführt werden. Auch ein Gespräch mit dem Hausarzt ist sinnvoll. Besonders wichtig ist es, einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, denn noch immer besteht die irrige Meinung, dass die nächsten Angehörigen - also Ehepartner, Kinder, Eltern - automatisch die Bevollmächtigten sind. Eine Vollmacht soll auch Angaben zur Aufenthaltsbestimmung enthalten. Wer bereits eine Patientenverfügung erstellt hat, sollte überprüfen, ob sie den heutigen Anforderungen entspricht. Sollte die Patientenverfügung älter als fünf oder gar zehn Jahre sein oder es sich um ein Formular des Seniorenrats der Stadt Ludwigshafen aus der Zeit vor Juli 2007 handeln, sollte man sich erneut beraten lassen.

Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung für den Arbeitskreis Patientenverfügung ist Gesundheitskoordinatorin Verena von Hornhardt, Telefon 504-3661, E-Mail Verena.Hornhardt@ludwigshafen.de.

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