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Mit der Unterschutzstellung des Landschaftsgebietes "Im Hansenbusch-West" und des so genannten Landschaftsbestandteils "Frankenthaler Kanal" zu Beginn dieses Jahres erhöhte sich der Anteil der geschützten Flächen im Stadtgebiet Ludwigshafen von 847 auf nunmehr 891 Hektar.

"Wie alle Industriestädte weist auch Ludwigshafen einen hohen Versiegelungsgrad auf. Insofern ist es wichtig, Flächen, die Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten bieten, zu schützen. Nur so können wir unbebaute, landschaftlich interessante Bereiche erhalten und auch als Naherholungsräume für Bürgerinnen und Bürger sichern", erläutert Bau- und Umweltdezernent Ernst Merkel. 1996 wurden verschiedene schutzwürdige Flächen in Zusammenarbeit mit dem Landespflegebeirat ausgearbeitet und im Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigshafen 1999 berücksichtigt. Das größte Landschaftsschutzgebiet ist mit rund 520 Hektar das Maudacher Bruch. Es folgen die "Pfälzischen Rheinauen" mit einer Größe von 180 Hektar, der "Kreuzgraben" mit 90 und der "Stadtpark" mit rund 34 Hektar. Der nun als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene "Im Hansenbusch-West" liegt an der Grenze zu Frankenthal, nördlich des Gewerbegebietes "Nachtweide". Durch den direkten Übergang in das bereits bestehende, östlich gelegene Frankenthaler Schutzgebiet "Im Hansenbusch" wird somit ein durchgehender Grünzug zum Rhein gewährleistet, der neben landwirtschaftlichen Flächen auch artenreiche Wiesen und Hecken aufweist. Als so genannter Landschaftsbestandteil geschützt sind bislang der "Affengraben", das "Schleusenloch", "Im Neuen Teich" und die "Kleine Blies". Diese Liste wurde jetzt mit dem "Frankenthaler Kanal" ergänzt. Er liegt zwischen der Nachtweide und dem Werksgelände der BASF und stellt das letzte noch erhaltene Teilstück des historischen Kanals dar, der einst Frankenthal mit dem Rhein verbunden hatte. Neben dieser Bedeutung als Kulturdenkmal weist das Gebiet auch wichtige schützenswerte Biotope wie Röhrichte, Streuobstwiesen und Magerrasen auf, die eine Heimat auch für Arten der Roten Liste darstellen.
Innerhalb der Kategorie "Naturdenkmäler" konnten die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde das Verfahren des rund 80 Jahre alten Birnbaums in der Fußgönheimer Straße in Ruchheim beenden. Er wurde zum Naturdenkmal ernannt, da Birnbäume dieses Alters und dieser Größe relativ selten vorkommen. Das Ausweisen von Landschaftsschutzgebieten beziehungsweise Landschaftsbestandteilen erfordert, wie der Bereich Umwelt mitteilt, dass sich Erholungssuchende rücksichtsvoll verhalten. Um das Niederwild wie Rebhühner oder Hasen vor Störungen zu schützen, sollten Hunde in den genannten Gebieten kurz angeleint geführt werden. Camping, Motorsportveranstaltungen oder das Aufstellen von Verkaufsständen sind nicht erlaubt. "Eine Selbstverständlichkeit für jeden, der seine Umwelt schätzt", so Bau- und Umweltdezernent Ernst Merkel. rik
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