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"Prämiengutschein" an der VHS
Der Staat bewilligt Zuschüsse für die Investition in Bildung
Eine Chance zur Weiterbildung erhalten seit Dezember 2008 an der Ludwigshafener Volkshochschule auch gering Verdienende. Entsprechende Anreize schaffte die Bundesregierung mit einem "Prämiengutschein".

Wer den Wunsch hat, sich weiterzubilden, aber nicht über das notwendige Kleingeld verfügt, der kann sich direkt an die Volkshochschule, VHS, wenden. Die Bildungseinrichtung führt dann im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Beratungsgespräche durch und stellt "Prämiengutscheine" aus. Gleichzeitig können von anderen Beratungsstellen ausgestellte "Prämiengutscheine" an der VHS eingelöst werden. Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 154 Euro betragen, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Voraussetzungen für den Erhalt des Gutscheins sind ein Beratungsgespräch und ein Nachweis über die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens. Dieses darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 35.800 Euro nicht überschreiten. Für einen "Prämiengutschein" kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen, über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen und außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der oder die Begünstigte angehört. Die Voraussetzungen können die Antragstellerinnen und Antragsteller individuell im Beratungsgespräch klären. Sollten diese nicht erfüllt und daher kein "Prämiengutschein" ausgestellt werden, wird die Beratungsstelle auf andere Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungszieles hinweisen. Ein Beratungsgespräch kann nur stattfinden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden: ein Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein), der Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers, falls die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller nicht Deutsche oder Deutscher ist: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis. Der „Prämiengutschein“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Er ist Bestandteil eines aus drei Komponenten bestehenden Finanzierungsmodells - der "Bildungsprämie" - die eingeführt wurde, um Menschen zum "lebenslangen Lernen zu motivieren und mobilisieren". Die beiden weiteren Komponenten, das "Weiterbildungssparen" und das "Weiterbildungsdarlehen" werden zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Jahres angeboten. tim
Info:
Beratungsgespräche: Mo, Di, Mi von 12.30 bis 14 Uhr, Do, 16 bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung in der VHS, Im Bürgerhof, Raum 205. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Informationen zum Prämiengutschein erteilt Rembert Baumann, Telefon 504-2631.
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