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neueLu Mai/Juni 2009

Berliner Platz trockenlegen

Gefahrenabwehrverordnung tritt ab 1. Mai in Kraft

Nach den positiven Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner im Jahr 2008 soll auch in diesem Jahr eine "Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum" für den Bereich Berliner Platz und Umgebung in Kraft treten. Die Verordnung gilt bereits ab dem 1. Mai bis einschließlich 30. September. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat am 27. April zugestimmt.
 

Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung

Im Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung, der aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorjahr geringfügig angepasst wurde, darf dann ab Freitag, 1. Mai, in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, jeweils zwischen 22 bis 7 Uhr, kein Alkohol konsumiert oder mit sich getragen werden. Ebenso dürfen keine Flaschen oder Gläser mitgeführt werden. "Die Gefahrenabwehrverordnung hat nach Angaben der Polizei im vergangenen Jahr dazu geführt, dass im Vergleich der Geltungsdauer zu den Jahren zuvor die Anzahl der Straftaten um vier Prozent und der Anteil der Alkohol- und Drogenbeeinflussung bei Körperverletzungen gegenüber dem neunmonatigen Vergleichszeitraum des Vorjahres von 50 Prozent auf knapp 45 Prozent zurückgegangen ist. Außerdem haben sich neben den Anwohnern auch die ansässigen Gastronomen positiv zur Wirkung des Sperrbezirks geäußert. Die Gefahrenabwehrverordnung zeigt also die erhoffte Wirkung. Auf diesem Weg wollen wir voranschreiten", erläutert Bürgermeister Wilhelm Zeiser.
Die Gefahrenabwehrverordnung gilt für den Berliner Platz, die an diesen anschließende Heny-Roos-Passage, den Ernst-Bloch-Platz und den an diesen anschließenden Kurzzeitparkplatz. Dieses Gebiet wird begrenzt durch die Bismarckstraße, die Wredestraße, die Yorckstraße und die Mundenheimer Straße. Im Osten wird das Gebiet begrenzt von der Rheinschanzenpromenade beginnend südlich des Gebäudes Rheinuferstraße 8 bis einschließlich des Gebäudes Rheinpromenade 12. "Bei dieser Anpassung haben wir auch auf Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern reagiert", betont Zeiser.   som

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