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Zu insgesamt sechs Wahlen werden die rund 115.000 wahlberechtigten Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener am 7. Juni an die Urnen gerufen. Gewählt werden bei diesem regelrechten Wahlmarathon Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtrat, Ortsbeiräte, Europaparlament und Bezirkstag. Allein bei den OB-, Ortsvorsteher-, Ortsbeirats- und Stadtratswahlen sind im Stadtgebiet 193 Mandate zu vergeben.
Entsprechend groß dürfte die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sein, an deren Namen die Wählerinnen und Wähler dann am Wahlsonntag ihr Kreuzchen machen können. Bis 27. April 2009 konnten Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen beim Stadtwahlleiter, Bürgermeister Wilhelm Zeiser, eingereicht werden. Kurz danach tagte dann der Wahlausschuss der Stadt unter Vorsitz Zeisers, um über die Zulassung der vorliegenden Listen sowie Bewerberinnen und Bewerber zu den verschiedenen Wahlen zu entscheiden. "Es ist das Wesensmerkmal einer demokratischen Staatsordnung, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre politische Führung selbst wählen. Gerade Kommunalpolitik ist Politik direkt vor Ort, deren Auswirkungen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar spüren, deren Akteure sie zum Teil persönlich kennen. Besonders deswegen wünsche ich mir eine hohe Wahlbeteiligung als Legitimation für die vor uns allen liegenden Aufgaben", ruft Wilhelm Zeiser im Gespräch mit der neuen Lu zur Teilnahme an den Wahlen auf.
Auch bei den OB-Wahlen wurden die Kandidaten erst vom Wahlausschuss Ende April zugelassen. Bis zum Redaktionsschluss der neuen Lu hatten Amtsinhaberin Dr. Eva Lohse (CDU), Sozialdezernent Wolfgang van Vliet (SPD), Bernhard Wadle-Rohe als unabhängiger Bewerber und Udo Thümmel (Republikaner) ihre Kandidatur mit den entsprechenden Unterlagen angekündigt. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister werden in einer Persönlichkeitswahl direkt gewählt. Erstmals nach 1949 wurde in Ludwigshafen 2001 die so genannte Urwahl durchgeführt, aus der Dr. Eva Lohse im ersten Wahlgang als Siegerin hervorging. Gewählt ist, wer am Wahlabend die absolute Mehrheit erreicht, also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, gibt es am 21. Juni eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen.
Auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in den Stadtteilen werden direkt gewählt. Wie bei der OB-Wahl kommt es hier zur Stichwahl am 21. Juni, falls eine Kandidatin oder ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit verfehlt. Insgesamt werden zehn Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Außer in Maudach, Oggersheim und in der Nördlichen Innenstadt wollen die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wieder antreten. Auch darüber entschied der Wahlausschuss.
Bei der Stadtrats- und Ortsbeiratswahl haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, zu kumulieren und zu panaschieren. Beim Kumulieren, der Häufung von Stimmen, können bis zu drei Stimmen auf einzelne Personen verteilt werden. Insgesamt können die Wahlberechtigten bis zu 60 Einzelstimmen für den Stadtrat und zwischen sieben und 15 Einzelstimmen für den jeweiligen Ortsbeirat vergeben. Wer keine Einzelstimmen vergeben möchte, kann auch eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listen insgesamt wählen. Die ihm zustehenden 60 Stimmen werden dann automatisch von oben nach unten auf die Bewerberinnen und Bewerber der jeweils ausgewählten Liste verteilt. Stehen auf einer Liste weniger als 60 Bewerberinnen und Bewerber, werden die bis zu 60 Stimmen entsprechend zugeteilt. Eine weitere Möglichkeit beim Kumulieren besteht darin, sowohl eine Liste anzukreuzen, als auch innerhalb dieser Liste eine bestimmte Zahl von Einzelstimmen zu vergeben. Beim Panaschieren besteht die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen bei der Stimmvergabe zu berücksichtigen. Die Wählerinnen und Wähler können also ihre 60 Stimmen für den Stadtrat und zwischen sieben und 15 für die jeweiligen Ortsbeiräte personenbezogen zuordnen. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund einer hohen Anzahl an Personenstimmen in den von den Parteien aufgestellten Listen "nach vorne" gewählt werden.
Der Bezirkstag ist das "Parlament" des Bezirksverbandes Pfalz. Das Gebiet des Bezirksverbands Pfalz umfasst knapp 5.450 Quadratkilometer und gliedert sich in die acht kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die acht Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Südliche Weinstraße. Der Bezirksverband Pfalz ist ein Höherer Kommunalverband. Als Partner der rund 1,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Pfalz hilft, fördert und berät der Bezirksverband Pfalz im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Diese Aufgaben erfüllt er mit Hilfe von Einrich-tungen und Beteiligungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Natur- und Verbraucherschutz sowie Energie an verschiedenen Standorten in der Pfalz. Darüber hinaus unterstützt er Projekte im Bereich der pfälzischen Geschichte und Volkskunde, Kunst und Kultur, des Fremdenverkehrs und Umweltschutzes, sofern es sich um Pfalzbedeutsames handelt. Zu seinen Einrichtungen gehören unter anderem die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt, die Meisterschule für Handwerker, die Pfalzakademie, die Pfalzgalerie, das Pfalztheater, das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neu-rologie und das Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte. Beteiligt ist der Bezirksverband Pfalz unter anderem am Historischen Museum der Pfalz, dem Naturpark Pfälzerwald e.V. und der Pfalzwerke Aktiengesellschaft. Insgesamt werden beim Bezirkstag über Listenstimmen 29 Mandate vergeben.
Wahlberechtigt zu den verschiedenen Wahlen ist, wer drei Monate in Ludwigshafen, im Gebiet des Bezirksverbandes Pfalz oder im Gebiet der Europäischen Union wohnhaft ist. Das Stadtgebiet ist in 123 Stimmbezirke aufgeteilt. Alle Wählerinnen und Wähler erhalten bis Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der das Wahllokal und der Stimmbezirk verzeichnet sind, sowie die Nummer, unter der die betreffende Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahlsonntag ebenso ins Wahllokal mitgebracht werden wie Personal-ausweis oder Reisepass. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich unter Telefon 504-2953 an die Verwaltung wenden. Die Wahllokale befinden sich überwiegend in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. Die Wahllokale sind am 7. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungskarten sind auch für mögliche Stichwahlen bei der OB-Wahl und der Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher am 21. Juni gültig. Deswegen sollten die Karten auch für die Stichwahl gut aufbewahrt werden.
Gewählt werden am 7. Juni außerdem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel. Wahlberechtigt sind hier alle Bürgerinnen und Bürger der Staaten der Europäischen Union. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben. Außerdem müssen sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen sein. Der entsprechende Antrag ist auf einem Vordruck bis spätestens 17. Mai 2009 zu stellen. Dieser Antrag kann bei den Bürgerbüros der Stadt im Rathaus, in der Achtmorgenstraße, in Oggersheim und Oppau zu den Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Zum Download steht der Antrag im Internet auf der Seite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de bereit. Wer bereits bei der Europawahl am 13. Juni 1999 oder 13. Juni 2004 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen war, muss sich nicht erneut eintragen lassen. Bei der Europawahl werden Listen der verschiedenen Par-teien gewählt. Daher können die Wählerinnen und Wähler hier nur eine Stimme vergeben.
Anders als bei vorhergehenden Wahlen müssen für den Antrag auf Briefwahl keine besonderen Gründe mehr geltend gemacht werden. Damit sollen die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, wenn sie dies wünschen, in aller Ruhe ihre Stimmabgabe zu Haus zu überdenken. Die Briefwahl kann voraussichtlich ab Anfang Mai nach der Verteilung der Wahlbenachrichtigungskarten beantragt werden. Das Antragsformular befindet sich auf der Rückseite dieser Karten. Die Anträge können schriftlich oder persönlich beim Wahlamt im vierten Obergeschoss des Rathauses eingereicht werden. Es ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Neu ist, dass ein schriftlich Bevollmächtigter bis zu vier Personen bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten kann. Dieser Bevollmächtigte muss der Verwaltung schriftlich versichern, dass er nicht mehr als diese vier Personen vertritt. Briefwahlunterlagen können bis Mittwoch, 3. Juni 2009, 18 Uhr, beantragt werden, damit die Unterlagen noch rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt werden können. Wer nachgewiesenermaßen plötzlich erkrankt ist, kann den Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 7. Juni 2009, 15 Uhr, stellen.
Das Ergebnis der OB-Wahl wird am Wahlsonntag, 7. Juni, voraussichtlich bis 19 Uhr vorliegen. Aufgrund des Wahlsystems werden am Abend des 7. Juni außerdem die unveränderten Listenstimmen bei der Stadtratswahl und den Ortsbeiratswahlen ausgezählt. Das sind die Stimmzettel, bei denen weder kumuliert noch panaschiert wurde. Die Personenstimmen werden am Montag, 8. Juni, im Rathaus erfasst. Mit einem endgültigen Ergebnis der Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen ist daher am 8. Juni gegen 18 Uhr zu rechnen. Bei den Wahlen zum Bezirkstag und zum Europaparlament können nur Listenstimmen vergeben werden. Bei der Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher können die Wählerinnen und Wähler sich zwischen verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden. Die Ergebnisse dieser Wahlen liegen ebenfalls bereits am Abend des 7. Juni vor.
Die Ergebnisse der OB-Wahl, der Europa- und Bezirkstagswahl sowie der Wahlen zu den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern und die Tendenzen bei den Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen werden am Wahlsonntag ab 18 Uhr in der Mall des Rathaus-Centers bei der traditionellen Wahlparty präsentiert. Laufend werden interessierte Bürgerinnen und Bürger hier über die eingehenden Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken unterrichtet. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Parteien sowie der Stadtvorstand und die OB-Kandidaten werden hier auf die Ergebnisse der Wahlen warten. Die Bäckerei Görtz sorgt für das leibliche Wohl der Gäste an diesem spannenden Abend, den die städtische Musikschule umrahmt. Moderiert wird die Ergebnispräsentation von Markus Hoffmann vom Rhein-Neckar-Fernsehen, RNF. Am Montag, 8. Juni, wird voraussichtlich im Stadtratssaal im ersten Obergeschoss des Rathauses außerdem das vorläufige Endergebnis der Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen sowie die zukünftige Zusammensetzung dieser Gremien bekannt gegeben. Sollten Stichwahlen erforderlich sein, wird deren Ergebnis am 21. Juni ebenfalls im Stadtratssaal präsentiert. Wer bei der Wahlparty nicht dabei sein kann, erfährt die neuesten Trends für das Stadtgebiet und die einzelnen Ortsbeiratsbezirke trotzdem: Immer aktuell informiert die Internetredaktion des städtischen Bereichs Öffentlichkeitsarbeit am Wahlsonntag und am darauffolgenden Montag auf der www.ludwigshafen.de über die Wahlergebnisse. Sollten am Sonntag, 21. Juni, Stichwahlen stattfinden, ist auch deren Ausgang auf der Homepage der Stadt im Internet zu finden.
Zur Durchführung der Wahlen sucht die Verwaltung noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Wahlsonntag, 7. Juni, und den Tag einer möglichen Stichwahl, Sonntag, 21. Juni. Insgesamt werden rund 1.300 Personen benötigt, die die Wahlvorstände in den 123 Stimmbezirken bilden sollen. Bürgerinnen und Bürger erhalten für den Dienst am Wahlsonntag eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro. Der Dienst beginnt um 7.30 Uhr mit der Verpflichtung der Wahlvorstände. Durch individuelle Pausenregelung kann gewährleistet werden, dass trotz des Ehrenamtes auf den Kirchgang, das Mittagessen oder das Fußballspiel nicht verzichtet werden muss. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Die Auszählung der Stimmen wird etwa drei Stunden in Anspruch nehmen. Die endgültige Erfassung der Personenstimmen für die Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen wird am Montag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung erledigt. Deswegen werden den einzelnen Wahlvorständen jeweils vier städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zugeteilt. Wer bei den Wahlen helfen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Es besteht die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, in welchem Stadtteil oder Wahlbezirk man eingesetzt werden möchte. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollten sich bis spätestens eine Woche vor der Wahl angemeldet haben. Für Wahlvorstände und Schriftführer gibt es außerdem gesonderte Schulungen. Wer Fragen zu den Wahlen hat oder sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich an Sigrid Simon, Telefon 504-2217, E-Mail Sigrid.Simon@ludwigshafen.de wenden. som/mü
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