In einem beschleunigten Verfahren sollen sich die Eltern mit Unterstützung aller Beteiligten einigen; Konflikte sollen so aus der Eltern-Kind-Beziehung weitgehend herausgehalten werden.
Im Jahr 2008 gab es in Ludwigshafen 578 Eheschließungen und 377 Scheidungen. In der Rhein-Neckar-Region gibt es bereits seit 1991 einen Gesprächskreis Trennungs- und Scheidungsberatung, der sich mit der Frage befasst, wie Trennungs- und Scheidungssituationen für Familien durch die Abstimmung und Zusammenarbeit von Justiz, Anwaltschaft und Jugendamt möglichst stressfrei gehalten werden können. Im Rahmen dieses Arbeitskreises war zunächst das Projekt "Elternkonsens Mannheim" präsentiert worden, auf dessen Basis die Ludwigshafener Beteiligten dann das Modell LuKo entwickelten.
Kommen die Eltern nicht anderweitig zu einer Einigung, stellen sie, gegebenenfalls über ihre Anwälte, beim Familiengericht einen Antrag, das Verfahren nach dem LuKo einzuleiten. Die Schriftsätze beschränken sich auf Sachinformationen. Streitigkeiten zwischen den Eltern sollen nicht ins Verfahren einfließen. Das Gericht setzt in der Regel innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine mündliche Verhandlung fest und informiert das Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen unmittelbar Kontakt mit den Eltern auf. Dabei wird angestrebt, eine einvernehmliche Regelung des Umgangsrechtes zu finden, die dem Wohl der betroffenen Kinder am besten entspricht. Ist eine solche Regelung erarbeitet, wird diese im Gerichtstermin besprochen und nach Prüfung vom Gericht gebilligt. Damit ist das Verfahren bereits mit dem ersten Gerichtstermin abgeschlossen. Kann keine Vereinbarung getroffen werden, müssen die Elternteile innerhalb von drei Werktagen mit einer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen. Die Beratungsstellen teilen dem Gericht mit, ob eine Kontaktaufnahme erfolgt ist und ob der Beratungsprozess abgeschlossen werden konnte. Je nachdem, wie die Beratung verläuft, wird entweder das Verfahren auch hier mit einer Einigung abgeschlossen oder das Gerichtsverfahren als so genanntes Streitverfahren weitergeführt.
„Wir hoffen, einen Großteil der Verfahren zum Umgangsrecht mit den Eltern im Konsens regeln zu können. Ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, die Eltern davon zu überzeugen, dass dies im besonderen Interesse ihrer Kinder ist“, so Jugendamtsleiter Siegfried Böhn. Besonders zufrieden ist Böhn damit, dass in Ludwigshafen alle Familienrichter, die Fachanwälte und die Beratungsstellen mit dem Jugendamt zum Wohl der Kinder an einem Strang ziehen.
Beteiligte Beratungsstellen sind die Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes, Pro Familia und die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt. "Ziel ist es, dass die Beratungsstellen ihren Beitrag leisten zu einer einvernehmlichen Regelung über die elterliche Sorge und den gemeinsamen Umgang. Für die kindliche Entwicklung im Trennungs- und Scheidungsfall ist dies enorm wichtig", so Hans-Werner Eggemann-Dann, Leiter der Beratungsstelle der Stadt.
"Den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen kommt in diesem Verfahren eine wesentliche Bedeutung zu, da sie letztendlich auch ‚filtern‘ müssen, ob das Anliegen einer Partei nach den Regeln des Konfliktlösungsmodells behandelt werden soll und kann", erläutert Rechtsanwältin Gisela Koziczinski im Gespräch mit der neuen Lu. Für sich und ihre Kollegen erwartet Koziczinski vom Amtsgericht noch eine eindeutige Regelung zur Verfahrenskostenhilfe. Sie soll ermöglichen, dass auch im Konsensverfahren Anwaltskosten geltend gemacht werden können, wenn Elternteile kein oder ein geringes Einkommen haben.
"Die Vorgehensweise nach LuKo ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Möglichkeit, im Interesse kindgerechter Lösungen, die Vertiefung trennungsbezogener Konflikte zu vermeiden. Sie dient auch der Umsetzung der Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen, die zum 1. September 2009 in Kraft getreten ist: Nach den Paragrafen 155 und 156 des ,Gesetzes über Verfahren in Familiensachen sollen Verfahren und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit‘ in Kindschaftssachen vorrangig und beschleunigt durchgeführt werden. Das Familiengericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht", so Ansgar Schreiner, Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen. mü