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Eis und Schnee, glatte Bürgersteige und vereiste Straßen: Dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes der Stadt besonders gefragt. Doch auch die Bürgerinnen und Bürger müssen im Rahmen der Räum- und Streupflicht helfen, die Gehwege sicher zu machen. Damit alle gut durch den nahenden Winter kommen, informiert das Umwelt-Info in der neuen Lu rund um das Thema Winterdienst und gibt Tipps zu weiteren winterlichen Themen.

Für die Sicherheit auf den Ludwigshafener Straßen beziehungsweise Fahrbahnen ist mit wenigen Ausnahmen der Entsorgungsbetrieb der Stadt verantwortlich. Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Winterdiensteinsätzen rund um die Uhr ruf- und einsatzbereit. Wird es richtig winterlich, werden die Mitarbeiter über Handy zum Einsatz gerufen. Bis zu 14 Fahrer mit acht großen Streu- und Räumfahrzeugen und sechs kleineren Streufahrzeugen sind dann unterwegs, um schnellstmöglich die Gefahrenstellen zu sichern. Nach Schwerpunktplänen werden dabei Brücken, Auffahrten, Strecken mit Buslinien und andere wichtige Verbindungsstrecken geräumt und gestreut. Gleichzeitig sind bis zu 60 Mitarbeiter mit Besen, Schippe und Streugut unterwegs, um Überwege wie zum Beispiel Zebrastreifen oder öffentliche stark frequentierte Flächen zu räumen und zu streuen. Bei großen Platzflächen oder Fußgängerzonen werden begehbare Freiflächen geschaffen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen verwendet die Stadt zur Verkehrssicherung Feuchtsalz. Hier wird mit sehr geringen Mengen von Salz die höchste Auftauwirkung erreicht. Nebenstraßen werden nachrangig gestreut, hier sollten alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer entsprechend vorsichtig sein. In Wohn- und Spielstraßen sowie sonstigen von der Reinigung ausgenommenen Straßen sind die Anlieger zuständig, hier übernimmt die Stadt den Winterdienst nicht. Dies regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt. Radwege werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Entsorgungsbetriebes dagegen geräumt oder gestreut. Bei einsetzender Glätte oder Schnee während des Berufsverkehrs kann es vorkommen, dass auch die Räum- und Streufahrzeuge im Stau stehen. Deshalb appelliert der Entsorgungs¬betrieb an alle Verkehrsteilnehmer, im Fließverkehr für die Einsatzfahrzeuge einen Weg freizuhalten. "Trotz guter Organisation und engagiertem Einsatz lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer vermeiden. Haben Sie bitte Verständnis und richten Sie Ihr Verhalten darauf ein, öffentlicher Personennahverkehr kann sicherer sein", rät Klaus Neuschwender, Kaufmännischer Werkleiter des Wirtschaftsbetriebes der Stadt und gleichzeitig Bereichsleiter des Entsorgungsbetriebes, bei extremen Witterungsbedingungen besondere Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Übrigens wird der Entsorgungsbetrieb bei solch extrem winterlichen Verhältnissen durch weitere Mitarbeiter der Bereiche Grünpflege und Stadtentwässerung unterstützt. Bei den Gehwegen sieht die Räum- und Streupflicht anders aus als bei den Straßen: Hier ist jeder Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass die an seinem Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden: Dabei ist Schnee unmittelbar nach Ende des Schneefalls zu räumen. Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln wie zum Beispiel Granulat, Sand oder Splitt abzustreuen. Die Verwendung von Auftausalzen darf nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Eisregen und dann bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken, zur Sicherung eingesetzt werden. Zum sicheren Gehen sollte ein mindestens 1,50 Meter breiter Gehstreifen freigehalten werden. Wer auf "seinem" Gehweg eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs hat, ist verpflichtet, dort zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegsbreite zu räumen oder zu streuen, damit ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist. Schnee darf nicht auf Fahrbahnen oder Radwege geschoben werden, auch Sinkkästen müssen frei bleiben, damit Schmelzwasser gut abfließen kann und sich kein Eis bildet. Die Räum- und Streupflicht für die Bürgerinnen und Bürger gilt zu den verkehrsüblichen Zeiten, also werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 bis 21 Uhr. Streugut gibt es in haushaltsüblichen Mengen bei den drei Wertstoffhöfen und in Baumärkten. Die orangefarbenen Streugutbehälter im Stadtgebiet sind ausschließlich für die städtischen Mitarbeiter im Einsatz. Dort darf kein Streugut entnommen werden, um Einsätze nicht durch fehlendes Material zu gefährden. Mü
Ob freilebende Vögel oder Fische im heimischen Teich: Gerade in der Stadt brauchen Tiere im Winter Unterstützung, damit sie die kalte Jahreszeit gut überstehen.

Bei der Fütterung von Vögeln auf dem Balkon oder im Garten ist es wichtig, dass nur artgerechtes Vogelfutter verwendet wird. Zu beachten sind auch die Ernährungsgewohnheiten der Arten und die Futterzusammensetzung. Die unterschiedliche Ernährungsart ist an der Schnabelform erkennbar. Weichfresser, die Insekten und Würmer bevorzugen, haben spitzere Schnäbel als Samenfresser. Samenfresser knacken Nüsse, Kerne oder Sämereien. So haben ein Rotkehlchen oder eine Amsel im Gegensatz zu einem Grünling einen zarteren, spitzen Schnabel und nehmen aus diesem Grunde lieber weiches Futter auf. Dieses Futter lässt sich einfach selbst herstellen, in dem gutes Speiseöl heiß über Haferflocken gegossen wird. Nach wenigen Stunden ist das Futter verzehrfertig. Wichtig ist es, Ambrosia freies Futter zu verwenden, da sich diese allergiefördernde Pflan ze sonst weiter ausbreiten kann. Es sollten nur Futterhäuschen gewählt werden, die für alle Arten geeignet sind. Bei Meisenknödeln sollte auf das Verfallsdatum geachtet werden. Hilfreich ist es auch, wenn die Futterstellen nach Bedarf mit heißem Wasser gereinigt werden. Die Futterstelle sollte stets gefüllt sein, denn gerade morgens brauchen die Vögel nach einer kalten Nacht besonders viel Energie.
In Teichen kommt das Leben im Winter nahezu zum Erliegen. Fische reduzieren ihren Stoffwechsel auf ein Minimum und leben von den Fettreserven, die sie sich im Sommer angefressen haben. Sie ruhen im Schlamm am Teichgrund, idealerweise in einer Tiefe von 1,50 Metern. Ab einer Wassertemperatur von acht Grad und weniger sollte die Fütterung eingestellt werden. Damit der Teich immer mit Sauerstoff versorgt ist, dürfen Wasserpflanzen nicht fehlen, gerade weil im Winter weniger Sauerstoff produziert wird. Auch eine Belüftung mit Pumpe kann nicht schaden. Zu diesem Zweck genügt ein größerer Sprudelstein, der Sauerstoff ins Wasser pumpt und Faulgase austreibt. Ein Loch im Eis, am besten mit Hilfe eines Eisfreihalters, zum Beispiel einem Stück Styropor mit einem Loch in der Mitte, unterstützt diesen Prozess. Vögel und andere Kleintiere trinken im Winter gerne an diesem Loch. Damit sie nicht vom Eis ins Wasser rutschen, helfen Sitzäste oder ein Stück leicht eingedellter Hasendraht über dem Loch, damit sich Kleintiere beim Trinken nicht verletzen, sollten scharfkantige Drahtenden umgeknickt werden. An den Rändern beschwert entsteht so die winterliche Kleintierwassertränke. Reh
In der kalten Jahreszeit kann die Leerung der Biotonne Probleme bereiten, falls der Inhalt einfriert. Um dies zu verhindern, rät die Abfallberatung der Stadt, einige einfache Tipps zu beachten.
Die Biotonne sollte möglichst nahe an der Hauswand oder unterm Dach, in der Garage oder an einem anderen frostgeschützten Ort stehen. Das schützt vor dem Einfrieren des Inhaltes der Biotonne, allerdings nur, wenn die Tonne erst kurz vor der Abfuhr ins Freie gestellt wird. Feuchte organische Abfälle wie Kaffee- und Teefilter sollen gut abtropfen, bevor sie in die Biotonne gegeben werden. Zwar gehört Papier prinzipiell in die Altpapiersammlung, in kleinen Mengen kann es jedoch für die Biomülltonne verwendet werden, da es Feuchtigkeit aufsaugt und somit die Abfälle trockener macht. Die Abfälle sollten daher zusätzlich in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden, allerdings nicht in Hochglanzpapier. Wer Papiertüten von Obst, Gemüse oder Backwaren oder alte Zeitungen aufhebt, kann diese verwenden und braucht kein Geld für im Handel erhältliche Tüten auszugeben. Auch das Sammelgefäß in der Küche und die Biotonne selbst sollten an den Seitenwänden dick mit Zeitungspapier ausgeschlagen sein. Wer einen Balkon, Terrasse oder einen Garten hat, kann den Biomüll für etwa eine Stunde ins Freie stellen und erst dann in die Biotonne geben. Dann friert der Biomüll nicht mehr an, denn es gibt keine Verdunstung mehr. Der Biomüll ist sozusagen vorgefrostet. Die Abfallberatung der Stadt Ludwigshafen beantwortet Fragen zur Biotonne sowie alle weiteren Fragen rund um Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung unter Telefon 504-3455. reh
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