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Lärm in einer Großstadt kann von vielen Quellen ausgehen und wird oft als störend empfunden. Die Stadt Ludwigshafen erarbeitet derzeit einen so genannten Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien, in dem die Lärmquellen erfasst und gegebenenfalls Vorschläge zur Lärmminderung eingearbeitet werden. Das Umwelt-Info in der neuen Lu stellt die Lärmaktionsplanung vor und ermöglicht es interessierten Bürgerinnen und Bürgern durch den Rückmeldecoupon, sich am Verfahren zu beteiligen.
Mit der Lärmaktionsplanung erfüllt die Stadt eine Vorgabe aus der Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 erlassen hat. In Deutschland wurde die Richtlinie im Juni 2005 in nationale gesetzliche Vorgaben umgesetzt.

Als Lärm bezeichnet man unerwünschte, oft zu laute Geräusche in der Umgebung eines Menschen. Lärm ist ein subjektiver Begriff und Geräusche werden erst dann zu Lärm, wenn sie als störend und unangenehm empfunden werden. Als wesentlicher Bestandteil des Lebens ist Lärm eines der größten Umweltthemen in der heutigen Zeit. Lärm kann gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Wird man einem sehr lauten, lang anhaltenden Geräusch ausgesetzt, können bestimmte Lärmwirkungen im menschlichen Körper erzeugt werden. Lärmwirkungen können unter anderem Schwerhörigkeit, körperliche Stressreaktionen und Schlafstörungen sein. Eine normale Unterhaltung oder der Betrieb eines Fernsehers und Radios bei Zimmerlautstärke werden mit rund 60 Dezibel gemessen. Eine stark befahrene Autobahn in zirka 25 Metern Entfernung liegt bei 80 Dezibel. Der Spitzenpegel, bei dem schon bei einmaliger Einwirkung Gehörschäden möglich sind, liegt bei rund 160 Dezibel. Er wird beispielsweise ausgelöst durch einen Gewehrschuss in unmittelbarer Nähe. Noch lauter, rund 180 Dezibel, ist es, wenn ein Silvesterkracher direkt am Ohr explodiert. Die Schmerzschwelle liegt bei 120 Dezibel und kann zum Beispiel durch Düsenflugzeuge, Rockkonzerte oder auch lauten Diskothekenlärm erreicht werden. Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich 62 Prozent der Befragten von dem Lärm gestört und belästigt, der von Straßenverkehr ausgeht. 47 Prozent fühlen sich durch Lärm aus der Nachbarschaft belästigt, 38 Prozent durch Fluglärm, 26 Prozent durch Lärm ausgelöst von Industrie und Gewerbe. 26 Prozent der Befragten fühlen sich durch Lärm von Schienenverkehr beeinträchtigt. Damit sich auch in Zukunft die Menschen in ihrer Umgebung dauerhaft wohl fühlen können, wurde von der EU eine Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Gemäß der Definition werden unter Umgebungslärm unerwünschte und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien verstanden, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Zu den Lärmquellen gehören Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten. Im Lärmaktionsplan werden über die Darstellung der Lärmsituation in der näheren Umgebung von Hauptverkehrswegen hinaus Konzepte ermittelt, wie belastete Bereiche entlastet und ruhige Bereiche geschützt werden können. Auf diese Weise soll die Erhaltung der Gesundheit und der Lebensqualität auch in Ludwigshafen gewährleistet werden.

Hauptverkehrswege stellen in Ludwigshafen die wesentlichen Lärm-Schwerpunkte dar. Aus diesem Grunde wurden in der so genannten ersten Stufe alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr sowie alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen im Jahr in Ludwigshafen untersucht. Zu den kartierten Straßen zählen unter anderem die A 650, die Bundesstraßen 9 und 44, die Hochstraßen, die Brunckstraße und in ihrer Verlängerung die Landesstraße 523 sowie Teilbereiche der Sternstraße. Fristgerecht wurden die Lärmkarten für den Straßenverkehr zum 30. Juni 2007 beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz eingereicht. Die Lärmkarten für den Schienenverkehr liegen der Stadt Ludwigshafen seit dem 2. Juli 2008 vor. Die Lärmkarten zum Straßen- und Schienenverkehr können auf der Internetseite der Stadt www.ludwigshafen.de sowie beim Bereich Umwelt, Stadthaus Bismarckstraße 29, Zimmer 511, eingesehen werden. Aufgrund der pauschalen Berechnungsweise sind die Ergebnisse als Orientierungshilfen zu verstehen und nicht gebäudescharf abgrenzbar. Die Lärmkarten für den Schienenverkehr wurden vom Eisenbahnbundesamt erstellt und veröffentlicht. Die Lärmkarten sind im Internet unter laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de zu finden. Auf den Karten weisen die gelb hinterlegten Flächen einen Lärmpegelbereich zwischen 45 und 50 Dezibel, db(A), aus. Die braun hinterlegte Fläche gibt den Lärmpegel zwischen 50 und 55 db(A) wider. Orange zeigt den Wert zwischen 55 und 60 db(A), rot bedeutet 60 bis 65 db(A), rotbraun 65 bis 70 db(A) und violett 70 bis 75 db(A). Mit blau sind die Werte ab 75 db(A) dargestellt. Bis zum 30. Juni 2012 wird Ludwigshafen in einer zweiten Stufe als "Ballungsraum" kartiert. Dabei werden dann sämtliche Hauptlärmquellen analysiert. Dazu gehören in erster Linie weitere Straßen- und Schienenstrecken einschließlich der Straßenbahnen sowie der Industrie- und Gewerbelärm. Bei der späteren Betrachtung als Ballungsraum werden Konfliktbereiche aus den unterschiedlichen Lärmarten definiert, um das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen zu bewerten und zu beurteilen.
Für die bereits kartierten Straßen und Schienen wird derzeit ein so genannter Lärmaktionsplan erstellt. Der Lärmaktionsplan ist eine Dokumentation von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen entlang der untersuchten Hauptverkehrswege, in den gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Lärmminderung eingearbeitet werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht. Der Lärmaktionsplan soll in alle Handlungsfelder der Stadtentwicklung einfließen und langfristig zu mehr Lebensqualität in der Stadt beitragen.
Zu den möglichen Lärmschutzmaßnahmen, die in einer Stadt wie Ludwigshafen ergriffen werden könnten, zählen unter anderem Geschwindigkeitsreduzierungen, Nachtfahrverbote oder lärmmindernde Straßenoberflächen. Andere Maßnahmen, wie beispielsweise Lärmschutzwände, benötigen viel Platz. Deshalb sind derartige bauliche Veränderungen im Innenstadtkern so gut wie ausgeschlossen. Darüber hinaus kann jeder einzelne etwas gegen den "Umgebungslärm" tun. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, das Auto stehen zu lassen und mit dem Rad zu fahren. Wer mit dem Auto fahren muss, kann frühzeitig schalten und niedertourig fahren und im Fall eines Staus den Motor abstellen. Auch dadurch wird die unmittelbare Umgebung von Lärm entlastet.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes steht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Auf Seite 26 dieser Ausgabe der neuen Lu finden Interessierte einen Rückmelde-Coupon, mit dem einerseits die jeweilige Straße oder Schienenstrecke genannt und andererseits Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden können. Die Rückmeldungen sollten sich auf die bereits kartierten Straßen und Bahnlinien beziehen. Die Antworten sollten bis 15. Oktober 2008 beim Bereich Umwelt vorliegen und können auch per E-Mail an umwelt@ludwigshafen.de geschickt werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/ EG) wurde im Jahre 2002 von der Europäischen Union erlassen. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchG, an die europäischen Anforderungen) sowie mit der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV vom 6. März 2006, umgesetzt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse für das Stadtgebiet mit einem Jahr Verzögerung veröffentlicht. Da diese Ergebnisse für das weitere Verfahren benötigt werden, kann die Stadt Ludwigshafen ihren Lärmaktionsplan voraussichtlich Ende des Jahres beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz einreichen.
Weitergehende Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.ludwigshafen.de, auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, www.mufv.rlp.de, beim Bundesumweltministerium unter www.bmu.de, auf den Seiten des Eisenbahnbundesamtes www.eisenbahn-bundesamt.de beziehungsweise laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de, beim Umweltbundesamt auf der Internetseite www. umweltbundesamt.de und unter www.uglr-info.de, der Seite der „Grünen Liga“ zur Umgebungslärmrichtlinie.
Auskünfte zum Inhalt des Umwelt-Info und Fragen zur Lärmaktionsplanung beantwortet Kathrin Kucher, Bereich Umwelt, Bismarckstraße 29, Zimmer 511, Telefon 504-2962, von montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Sie ist auch per Mail erreichbar unter umwelt@ludwigshafen.de.
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