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neueLu September/Oktober 2008

Mehr Lebensqualität in der Stadt

Bürgerinnen und Bürger können bei Lärmaktionsplanung mitarbeiten

Lärm in einer Groß­stadt kann von vielen Quellen ausgehen und wird oft als störend empfunden. Die Stadt Ludwigshafen erarbeitet derzeit einen so genannten Lärmaktions­plan für Hauptver­kehrs­­straßen und Haupteisenbahnlinien, in dem die Lärmquellen erfasst und gegebenenfalls Vorschläge zur Lärmminderung eingearbeitet werden. Das Umwelt-Info in der neuen Lu stellt die Lärm­aktionsplanung vor und ermöglicht es interessierten Bürgerinnen und Bürgern durch den Rückmeldecoupon, sich am Verfahren zu beteiligen. 

Mit der Lärmaktionsplanung erfüllt die Stadt eine Vorgabe aus der Richtlinie für die Be­wertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die die Eu­ropäische Union (EU) im Jahr 2002 erlassen hat. In Deutsch­land wurde die Richtlinie im Juni 2005 in nationale gesetzliche Vorgaben umgesetzt.  

 

Was ist Lärm?

Als Lärm bezeichnet man unerwünschte, oft zu laute Ge­räusche in der Umgebung eines Menschen. Lärm ist ein subjektiver Begriff und Ge­räusche werden erst dann zu Lärm, wenn sie als störend und unangenehm empfunden werden. Als wesentlicher Be­standteil des Lebens ist Lärm eines der größten Umweltthe­men in der heutigen Zeit. Lärm kann gesundheitliche Beein­träch­tigungen hervorrufen. Wird man einem sehr lauten, lang anhaltenden Geräusch ausgesetzt, können bestimmte Lärmwirkungen im menschlichen Körper erzeugt werden. Lärmwirkungen können unter anderem Schwerhörigkeit, körperliche Stressreaktionen und Schlafstörungen sein.
Eine normale Unterhaltung oder der Betrieb eines Fernse­hers und Radios bei Zimmer­laut­stär­ke werden mit rund 60 Dezibel gemessen. Eine stark befahrene Autobahn in zirka 25 Me­tern Entfernung liegt bei 80 Dezibel. Der Spitzenpegel, bei dem schon bei einmaliger Ein­wirkung Gehörschäden möglich sind, liegt bei rund 160 Dezibel. Er wird beispielsweise ausgelöst durch einen Gewehrschuss in unmittelbarer Nähe. Noch lauter, rund 180 Dezibel, ist es, wenn ein Silvester­kracher direkt am Ohr explodiert. Die Schmerz­schwel­­le liegt bei 120 Dezibel und kann zum Beispiel durch Dü­sen­flug­zeuge, Rockkonzerte oder auch lauten Diskotheken­lärm erreicht werden.
Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich 62 Prozent der Befragten von dem Lärm gestört und belästigt, der von Straßenverkehr ausgeht. 47 Prozent fühlen sich durch Lärm aus der Nach­barschaft belästigt, 38 Prozent durch Fluglärm, 26 Prozent durch Lärm ausgelöst von In­dustrie und Gewerbe. 26 Pro­zent der Befragten fühlen sich durch Lärm von Schienenverkehr beeinträchtigt.
Damit sich auch in Zukunft die Men­schen in ihrer Umge­bung dauerhaft wohl fühlen können, wur­de von der EU eine Richt­linie für die Bewer­tung und Bekämpfung von Um­gebungs­lärm erlassen. Ge­mäß der Def­inition werden unter Umge­bungs­lärm unerwünschte und gesundheitsschädliche Geräu­sche im Freien verstanden, die durch Aktivitäten von Men­schen verursacht werden. Zu den Lärm­quellen gehören Stra­ßen-, Ei­sen­bahn­- und Flugver­kehr sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten. Im Lärmak­tions­plan werden über die Dar­stellung der Lärmsituation in der näheren Umgebung von Hauptverkehrswegen hinaus  Konzepte ermittelt, wie belastete Bereiche entlastet und ruhige Bereiche geschützt werden können. Auf diese Weise soll die Erhaltung der Gesund­heit und der Lebensqualität auch in Ludwigshafen gewährleistet werden.

Lärmkartierung

Hauptverkehrswege stellen in Ludwigshafen die wesentlichen Lärm-Schwerpunkte dar. Aus diesem Grunde wurden in der so genannten ersten Stufe alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraft­fahrzeugen im Jahr sowie alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkom­men von über 60.000 Zügen im Jahr in Ludwigshafen untersucht. Zu den kartierten Straßen zählen unter anderem die A 650, die Bundesstraßen 9 und 44, die Hochstraßen, die Brunckstraße und in ihrer Verlängerung die Landesstra­ße 523 sowie Teilbereiche der Sternstraße. Fristgerecht wurden die Lärm­karten für den Straßenverkehr zum 30. Juni 2007 beim Minis­terium für Umwelt, Forsten und Ver­braucherschutz in Mainz eingereicht. Die Lärm­kar­ten für den Schienenver­kehr liegen der Stadt Ludwigs­hafen seit dem 2. Juli 2008 vor.
Die Lärmkarten zum Stra­ßen- und Schienenverkehr können auf der Internetseite der Stadt www.ludwigshafen.de sowie beim Bereich Um­welt, Stadthaus Bismarckstra­ße 29, Zimmer 511, eingesehen werden. Aufgrund der pauschalen Berechnungsweise sind die Ergebnisse als Orientierungshilfen zu verstehen und nicht gebäudescharf abgrenzbar. Die Lärmkarten für den Schienenverkehr wurden vom Eisenbahnbundesamt erstellt und veröffentlicht. Die Lärmkarten sind im Internet unter laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de zu finden. Auf den Karten weisen die gelb hinterlegten Flächen einen Lärmpegelbereich zwischen 45 und 50 Dezibel, db(A), aus. Die braun hinterlegte Fläche gibt den Lärm­pegel zwischen 50 und 55 db(A) wider. Orange zeigt den Wert zwischen 55 und 60 db(A), rot bedeutet 60 bis 65 db(A), rotbraun 65 bis 70 db(A) und violett 70 bis 75 db(A). Mit blau sind die Werte ab 75 db(A) dargestellt.
Bis zum 30. Juni 2012 wird Ludwigshafen in einer zweiten Stufe als "Ballungsraum" kartiert. Dabei werden dann sämtliche Hauptlärmquellen analysiert. Dazu gehören in erster Linie weitere Straßen- und Schienenstrecken einschließlich der Straßenbahnen sowie der Industrie- und Gewerbe­lärm. Bei der späteren Betrach­tung als Ballungsraum werden Konfliktbereiche aus den unterschiedlichen Lärm­arten definiert, um das Zusam­men­wirken mehrerer Lärm­quellen zu bewerten und zu be­ur­teilen.

Lärmaktionsplanung

Für die bereits kartierten Straßen und Schie­nen wird derzeit ein so genannter Lärmak­tionsplan erstellt. Der Lärmak­ti­onsplan ist eine Do­kumen­tation von Lärm­proble­men und Lärmaus­wir­kungen entlang der untersuchten Hauptverkehrs­wege, in den gegebenenfalls auch Maß­nah­men zur Lärm­minderung eingearbeitet werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärm­min­derung entsteht durch die Lärm­karten oder Aktionspläne nicht. Der Lärm­aktionsplan soll in alle Hand­lungsfelder der Stadtentwicklung einfließen und langfristig zu mehr Lebensqualität in der Stadt beitragen.

Mögliche Maßnahmen

Zu den möglichen Lärm­­schutzmaßnahmen, die in einer Stadt wie Ludwigshafen ergriffen werden könnten, zählen unter anderem Geschwindigkeitsreduzierungen, Nachtfahrverbote oder lärmmindernde Straßenoberflächen. Andere Maßnahmen, wie beispielsweise Lärmschutzwände, benötigen viel Platz. Deshalb sind derartige bauliche Verände­rungen im Innenstadtkern so gut wie ausgeschlossen. Da­rüber hinaus kann jeder einzelne etwas gegen den "Umge­bungslärm" tun. Eine Möglich­keit wäre zum Beispiel, das Auto stehen zu lassen und mit dem Rad zu fahren. Wer mit dem Auto fahren muss, kann frühzeitig schalten und niedertourig fahren und im Fall eines Staus den Motor abstellen. Auch dadurch wird die unmittelbare Umgebung von Lärm entlastet.

Mitwirkung

Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes steht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Auf Seite 26 dieser Ausgabe der neuen Lu finden Interes­sierte einen Rückmelde-Coupon, mit dem einerseits die jeweilige Straße oder Schienen­strecke genannt und andererseits Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden können. Die Rückmel­dungen sollten sich auf die bereits kartierten Straßen und Bahnlinien beziehen. Die Ant­worten sollten bis 15. Oktober 2008 beim Bereich Umwelt vorliegen und können auch per E-Mail an umwelt@ludwigshafen.de geschickt werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen.

Fakten und Fristen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/ EG) wurde im Jahre 2002 von der Europäischen Union erlassen. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Be­kämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (Anpassung des Bundes-Immis­sionsschutzgesetzes, BIm­SchG, an die europäischen An­forderungen) sowie mit der Verordnung über die Lärmkar­tierung – 34. BImSchV vom 6. März 2006, umgesetzt.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse für das Stadtgebiet mit einem Jahr Verzögerung veröffentlicht. Da diese Ergebnisse für das weitere Verfahren benötigt werden, kann die Stadt Ludwigshafen ihren Lärmaktionsplan voraussichtlich Ende des Jahres beim Ministerium für Umwelt, Fors­ten und Verbraucherschutz in Mainz einreichen.

Weitergehende Infos

Weitergehende Informa­tionen zum Thema gibt es im Internet unter www.ludwigshafen.de, auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Um­weltministeriums, www.mufv.rlp.de, beim Bundesumwelt­ministerium unter www.bmu.de, auf den Seiten des Eisen­bahnbundesamtes www.eisenbahn-bundesamt.de beziehungsweise laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de, beim Umweltbundes­amt auf der Internetseite www. umweltbundesamt.de und unter www.uglr-info.de, der Seite der „Grünen Liga“ zur Um­ge­bungslärmrichtlinie.

Kontakt

Auskünfte zum Inhalt des Umwelt-Info und Fragen zur Lärmaktionsplanung beantwortet Kathrin Kucher, Be­reich Umwelt, Bis­marckstraße 29, Zim­mer 511, Telefon 504-2962, von montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Sie ist auch per Mail erreichbar unter umwelt@ludwigshafen.de.

 

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