Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber im Schuljahr 2010/2011 die erste Klasse besuchen sollen, können am Montag, 22. Februar 2010, in den zuständigen Grund- und Förderschulen angemeldet werden. Die so genannten Kann-Kinder können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung kann mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Zur Anmeldung in der Schule müssen die Kinder von einer erwachsenen Person begleitet werden. Zur Anmeldung sind außerdem die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch des Kindes vorzulegen. Die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch ist nur erforderlich, wenn das Kind tatsächlich in einer Kindertagesstätte betreut wird. Die Grund- und Förderschulen geben Auskunft über die Uhrzeiten zur Anmeldung. Informationen über Adressen und Schulbezirke gibt es im Internet unter www.ludwigshafen.de und telefonisch beim Bereich Schulen und Kindertagesstätten unter 504-2467.
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