Abmeldung Wohnungswechsel

Hauptwohnsitz

Eine Abmeldepflicht besteht grundsätzlich nur bei einem Wegzug ins Ausland. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wenden Sie sich mit Ihrer Anmeldung direkt an die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

Beachten Sie bitte:
Abmeldungen ins Ausland müssen gemäß Paragraf 17 Abs. 2 BMG innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens jedoch eine Woche vor Auszug, bei der Meldebehörde erfolgen.

Nebenwohnsitz

Gemäß Paragraf 21 Abs. 4 S. 2 BMG ist ein Auszug aus einer Nebenwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann nach Paragraf 21 Abs. 4 S. 3 BMG bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, erfolgen.

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.