Anmeldung Wohnungswechsel

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß Paragraf 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht zulässig. Sie können sich bei den Bürgerbüros der Stadt Ludwigshafen für das Gebiet der kreisfreien Stadt Ludwigshafen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.

Die meldepflichtige Person kann sich grundsätzlich bei der Anmeldung vertreten lassen. Hierzu benötigt die vertretungsberechtigte Person zusätzlich zu den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen:

  • von der meldepflichtigen Person vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Meldeschein (s. Formulare)
  • Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person
  • Vollmacht

Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.  

Bei einer persönlichen Vorsprache benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung; Vordruck im Internet, in den Bürgerbüros oder in den Büros der Ortsvorsteher
    Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
  • Gültige Identitätsdokumente aller einziehenden Personen, z.B. Personalausweise, ID-Karten, Reisepässe, usw. Aufenthaltstitel o.ä. werden zur Identifizierung nicht akzeptiert
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil im Original sowie bei ausländischen Dokumenten eine Übersetzung
  • Geburtsurkunde aller minderjährigen Kinder und ggf. Sorgerechtsnachweis im Original sowie bei ausländischen Dokumenten eine Übersetzung

Zusätzliche Informationen

Bestimmung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes

Hauptwohnung gemäß Paragraf 22 BMG:

  • Ist die vorwiegend benutzte Wohnung
  • Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie
  • Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten
  • Im Zweifelsfall ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Nebenwohnung

  • Jede weitere Wohnung

Beachten Sie bitte:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei einem Bürgerbüro anmelden. Wenn nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 54 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz vor. Unter Umständen müssen Sie dann mit einem Verwarnungsgeld beziehungsweise Bußgeld rechnen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Umzug ist nicht möglich.

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.

Merkblätter