Arbeitsstellen - Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Für Arbeiten, die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum haben, ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Mit dem schriftlichen Antrag ist eine vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin erstellte Skizze einzureichen. Auf dieser Skizze sollten benötigte Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen deutlich ersichtlich sein.

Je nach Umfang dieser Maßnahmen findet gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung mit allen von dieser Maßnahme Betroffenen statt zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe und Antragsteller.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschilderungs- und Absperrskizze
  • Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsstelle

Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit

Gebühren

  • Je nach Aufwand 51 Euro bis 767 Euro
  • Eine Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird von der Bereich Tiefbau gesondert erhoben. Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich.
  • Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit.