Artenschutz

Rechtsgrundlagen für den Artenschutz sind auf nationaler Ebene das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Gesetze dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen.

Die Überwachung der Einhaltung dieses Grundsatzes ist eine staatliche Aufgabe. In Rheinland-Pfalz überwachen in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung finden auch die auf dem Gebiet des besonderen Artenschutzes unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Anwendung.

Dienstleistungen:

  • Erteilung von EU-Bescheinigungen ("CITES")  für die Haltung und Vermarktung artgeschützter Tiere und deren Erzeugnisse wie zum Beispiel Schildkrötennachzuchten, Pelzmäntel (Leopard, Ozelot), Elfenbeinerzeugnisse, Handtaschen und Gürtel aus Krokodil- oder Schlangenleder
  • An- und Ummeldung von artgeschützten Tieren (Bestandsveränderungsanzeigen) wie zum Beispiel Papageien, Reptilien (Schlangen, Landschildkröten, Chamäleons, Agamen, Geckos)
  • Überwachung von Tierhaltungen, Zoofachgeschäften
  • Beratung bei Wespen-, Bienen-, Hornissenvorkommen, Fröschen und anderen Amphibien
  • Beratung zum Schutz von einheimischen Vögeln, Fledermäusen und allen anderen einheimischen wildlebenden Arten