Ausweis - Vorläufiger Personalausweis
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Gebühren
- 10 Euro
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten
Nach dem Gesetz über Personalausweise sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Ordnungswidrig im Sinne dieses Gesetzes handelt deswegen derjenige, der keinen gültigen Ausweis, Pass oder Passersatz besitzt. Unter Umständen muss dann mit einem Verwarnungsgeld gerechnet werden.
Onlineservices
Terminvereinbarung
Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.
Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.