Bauaufsicht

Die Bauaufsicht hat als Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen befolgt und die von ihr erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Wesentliche Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Durchführung von Baugenehmigungen.

Aufgabenbereiche

  • Beratung von Bauherren beziehungsweise Bauherrinnen und Architekten oder Architektinnen
  • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
  • Maßnahmen zur Beseitigung illegaler oder gefahrdrohender Zustände
  • Überwachung von Baumaßnahmen und erforderlichenfalls Erlaß von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
  • Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise Bezirksschornsteinfegerin
  • Führen des Baulastenverzeichnisses
  • Hausakteneinsicht