Baulastenauskunft

Aus dem Baulastenverzeichnis können bei berechtigtem Interesse Auskünfte erteilt werden, inwieweit auf einem Grundstück eine Baulast (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen) liegt. Beispiele können sein: Sicherung einer Zufahrt, eines Zugangs, eines Stellplatzes oder einer Abstandsfläche zu Gunsten eines Nachbargrundstücks.

Auskunftsberechtigt ist jeder der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dies sind u.a.

  • Eigentümerin und Eigentümer des Grundstückes (Vorlage aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid)
  • Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter der Eigentümerin oder des Eigentümers (Vorlage wie Eigentümerin oder Eigentümer und Vollmacht)
  • Kaufinteressentinnen oder Kaufinteressenten (Vorlage des Kaufvertragsentwurfs)
  • Notarinnen und Notare / Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit
  • Grundschuldgläubigerin oder Grundschulgläubiger (Vorlage aktueller Grundbuchauszug)

Antragstellung

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann nur schriftlich oder per E-Mail an baulastenauskunft@ludwigshafen.de beantragt werden.

Gebühren

Kostenträgerin beziehungsweise Kostenträger ist immer die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller. Bescheinigung und Gebührenbescheid gehen immer gemeinsam an den Antragsteller beziehungsweise an die Antragstellerin.

Ein schriftlicher Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Flurstück zwischen 15 und 50 Euro, Berechnung nach Verwaltungsaufwand

Die mündliche Auskunft ist kostenlos

Hinweis:

Rechtsverbindliche Baulastauskünfte werden nur in schriftlicher Form erteilt und nur per Post versandt. Ein Versand per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.