Bewohnerparken
Anwohnerparken
Die Beantragung des Bewohnerparkausweises kann durch eine andere Person erfolgen. Die schriftlich bevollmächtigte Person muss den Personalausweis, Führerschein und KFZ-Schein im Original der vollmachtgebenden Person vorzeigen. Sollte die vollmachtgebende Person nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges sein, so muss wie sonst auch, die Bescheinigung des Fahrzeughalters oder der -halterin zur ständigen Nutzung vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen zwingend im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.
- Falls ein Bewohnerparkausweis vorhanden ist, muss dieser abgegeben werden
Liegen die Originale nicht vor, kann kein Bewohnerparkausweis ausgehändigt werden.
Parkzonen Änderung bei Wohnungswechsel / Umzug in eine andere Parkzone
- Personalausweis bzw. Pass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bestehender Bewohnerparkausweis
Kennzeichenänderung
- Bestehender Bewohnerparkausweis
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.
Gebühren
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
- 180 Euro
Änderungen des Anwohnerparkausweises aufgrund von:
Kfz- bzw. Kennzeichenwechsel
Namensänderung
Umzug innerhalb der gleichen Anwohnerparkzone
- 12,80 Euro
Umzug in eine andere Parkzone
- 15,35 Euro
Besuchertageskarten
- 16 Tageskarten: 40 Euro
Onlineservices
Termine zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises können unter folgendem Link vorgenommen werden: