Container (Schuttmulde) - Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum

Für das Aufstellen von Containern oder Schuttmulden im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Der Container sollte grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit. Dabei sind die Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge zu notieren.

Gebühren

  • 40 Euro

Zusätzliche Informationen

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird ab einem Zeitraum von mehr als 72 Std. eine Gebühr in Höhe der Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.