Eheschließung - Anmeldung

Anmeldung einer Eheschließung (früheres Aufgebot)

Um in Deutschland eine Ehe schließen zu können, muss diese vorher beim Standesamt angemeldet werden (früher: "Bestellung eines Aufgebotes"). Das Standesamt nimmt dabei Unterlagen entgegen, die notwendig sind, um zu prüfen, ob die Eheschließenden sowohl nach deutschem als auch nach ihrem jeweiligen Heimatrecht ehefähig sind. Unter Umständen ist auch noch die Vorlage der Unterlagen an andere Behörden notwendig. Sobald danach alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Eheschließungstermin festgelegt werden.

Die Eheschließung muss beim Standesamt am Wohnsitz eines der Eheschließenden angemeldet werden, auch wenn die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen werden soll.

Die Eheanmeldung soll derzeit zuerst schriftlich erfolgen. Das dazu notwendige Eheanmeldungs-Formular können Sie per Mail bei uns anfordern. Welche Unterlagen der Eheanmeldung beizulegen sind, können wir Ihnen ebenfalls per Mail mitteilen. Soweit eine Vorsprache dann doch notwendig ist, werden wir Ihnen dies mitteilen.

Sollte einer der Eheschließenden aus einem wichtigen Grund nicht bei der Eheanmeldung anwesend sein können, dann muss eine spezielle Vollmacht zur Eheanmeldung ausgefüllt und unterschrieben werden und vom anderen Eheschließenden zusammen mit den notwendigen Unterlagen mitgebracht werden. Der Vollmachtsvordruck steht als Formular zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Sind beide Eheschließende volljährig, noch nie verheiratet  oder verpartnert gewesen und deutsche Staatsangehörige:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • erweiterte Meldebescheinigungen der Meldebehörde des Wohnortes
  • Je eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Geburtsstandesamt mit  Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren sind.

Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, benötigen Sie eine Geburtsurkunde mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers oder eine internationale Geburtsurkunde

Zusätzlich, wenn ein Eheschließender geschieden, verwitwet oder seine Lebenspartnerschaft aufgehoben  ist

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift des beim Standesamt der letzten Eheschließung geführten Eheregisters  mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes .
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden. Wir empfehlen, vorhandene  Dokumente, wie Stammbücher, Heiratsurkunde, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen.

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Dolmetschers mit.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters des Kindes

Zusätzlich, wenn ein Eheschließender minderjährig ist

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

Zusätzlich, wenn ein Eheschließender die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat

  • Einbürgerungs- beziehungsweise Erwerbsurkunde, sowie gegebenenfalls Entlassungsurkunde bei aufgegebener ausländischer Staatsangehörigkeit

Zusätzlich, wenn ein Eheschließender Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis beziehungsweise Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärung
  • Eventuell Einbürgerungsurkunde

Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit
    beide Eheschließenden deutsche Staatsangehörige
    Grundgebühr: 52 Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit
    bei Beachtung ausländischen Rechts
    Grundgebühr: 74 bis 127 Euro
  • Urkunden ab 13 Euro
  • Durchführung Trauung im Rathaus: 51 Euro
  • Trauungen in Oppau für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Trauung: 250 Euro
  • Trauungen in Maudach für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Trauung: 270 Euro
  • Trauungen im Ebertpark (Turmrestaurant): 150 Euro, Kosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sind mit dem Restaurantpächter abzuklären
  • Stammbücher: 12 bis 35 Euro

     

Zusätzliche Informationen

Wichtiger Hinweis

Die Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Wenn ein oder beide Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. besitzen, bitten wir, persönlich bei uns vorzusprechen.
Sie erhalten  eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.
Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Pässe beider Eheschließenden sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Urkunden aus Personenstandsbüchern, die bei unserem Standesamt geführt werden, müssen selbstverständlich nicht besorgt werden!

Fristen

Die eigentliche Eheanmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann diese Frist aber auch kürzer sein, zum Beispiel wenn die vorgelegten Unterlagen eine kürzere Geltungsdauer haben.

Da in einigen Fällen die Besorgung von Urkunden schwierig sein kann oder noch Vorlagen an andere Behörden erfolgen müssen (zum Beispiel zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses oder zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung bzw. Überprüfung ausländischer Urkunden) ist die frühzeitige Vorsprache beziehungsweise Nachfrage unerlässlich.