Elterngeld

Hinweis zur Bearbeitung:

Wir weisen darauf hin, dass Antragsunterlagen unabhängig der Art ihrer Übermittlung nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir von telefonischen oder elektronischen Rückfragen - insbesondere zum Eingang der Anträge und Unterlagen sowie zum Bearbeitungsstand - abzusehen.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld/ElterngeldPlus haben Eltern, wenn sie:

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes als Alleinerziehende ein zu versteuerndes Einkommen von unter 250.000 EUR erzielten. Für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern erhöht sich die Grenze auf unter 500.000 EUR.  (Achtung: für Geburten ab 1. September 2021 beläuft sich diese Grenze nur noch auf 300.000 Euro)

Eine Person gilt als nicht voll erwerbstätig:

  • wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit im Monatsdurchschnitt 30 Wochenstunden nicht überschreitet, (Achtung: für Geburten ab 1. September 2021 beläuft sich die maximale wöchentlichen Arbeitszeit auf 32 Stunden)
  • wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsausbildung ausübt,
  • wenn sie als Tagespflegeperson tätig ist (§ 23 SGB VIII) und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut.

Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger gilt:

Freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.

Andere Ausländerinnen und Ausländer (nicht freizügigkeitsberechtigte AusländerInnen) sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie im Besitz:

  • einer Niederlassungserlaubnis oder
  • einer Aufenthaltserlaubnis sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.

Antragsstellung und Fristen

Sie können Ihren Antrag per Post übersenden. Bitte beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, gewährt werden kann.

Formulare

Den Antrag auf Elterngeld/ElterngeldPlus erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Rheinland-Pfalz noch in der Geburtsklinik oder auch im Bürgerservice des Rathauses sowie im Servicebereich des Stadthauses im Westend.

Formulare zum Elterngeld/ElterngeldPlus finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz.

Auf der Internetseite www.elterngeld-digital.de können Sie einen online-basierten Antrag ausfüllen, als PDF ausdrucken und unterschrieben per Post oder eingescannt per Mail an uns senden.

Achtung: Da zum 1. September 2020 verschiedene Änderungen im BEEG eingetreten sind, wurden ab diesem Zeitpunkt auch die Formulare angepasst. Bitte achten Sie darauf, dass für Geburten ab 1. September 2021 diese Formulare zu verwenden sind.

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sowie den Elterngeldrechner finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

www.familien-wegweiser.de