Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Die Fahrberechtigung für Personenkraftwagen - Pkw - (Klassen B und BE) kann unter Auflagen nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres des Bewerbers erteilt werden. Sie können dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der Voraussetzung, bei der Fahrt von einer erfahrenen Vertrauensperson begleitet zu werden, im Inland einen Pkw führen. Die Begleitperson muss zuvor der Fahrerlaubnisbehörde benannt und in den Fahrausweis eingetragen worden sein.

Die Antragstellung und die Benennung einer jeden Begleitperson setzt die Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.

Verfahren

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigshafen am Rhein haben.

Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gestellt werden. Er ist bei der Führerscheinstelle (Achtmorgenstraße 9) persönlich zu stellen. Eine Antragstellung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin ist nicht möglich.

Das persönliche Erscheinen der Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson(en) ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich jedoch vor, Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen zu einer Vorsprache aufzufordern und die Antragsbewilligung beziehungsweise die Eintragung als Begleitperson von dem Ergebnis der Vorsprache abhängig zu machen.

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nach bestandener Fahrprüfung mit der beschriebenen Auflage erteilt. Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie nach bestandener Fahrprüfung eine rosafarbene Prüfungsbescheinigung. In dieser Bescheinigung sind die benannten Begleitpersonen namentlich aufgeführt. Sie ist über den 18. Geburtstag hinaus bis zur Aushändigung des Kartenführerscheins, jedoch höchstens drei weitere Monate gültig. Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Auflage; Sie dürfen also ab Eintritt der Volljährigkeit (Erreichen des Mindestalters für die Klasse B) ohne Begleitung fahren.

Der Führerschein wird Ihnen anlässlich des Erreichens der Volljährigkeit von der Bundesdruckerei direkt an Ihre Anschrift übersandt (Direktversand). Eine neuerliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Vorgaben für die Begleitperson(en)

Es können eine oder mehrere Begleitpersonen benannt werden, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B in den letzten fünf Jahren
  • Im Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung
  • Gegebenenfalls bereits vorhandener Führerschein
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsbeiblatt I (Einwilligung)*
  • Kopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten**

Für jede benannte Begleitperson:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsbeiblatt II (Begleitperson)
  • Kopie (Vorder- und Rückseite) Ausweispapiere
  • Kopie (Vorder- und Rückseite) Führerschein

* Alternativ: Persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten.

** Alternativ bei persönlichem Erscheinen der Erziehungsberechtigten: Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten im Original.

Gebühren

  • 44,70 Euro
  • 8,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
  • 8,30 Euro je Begleitperson
  • 5,10 Euro Direktversand
  • bei gleichzeitigem Antrag auf BE zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,10 Euro

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter