Führerschein - Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E

Alle Fahrerlaubnisse der hier aufgeführten Klassen werden im Gegensatz zu den Klassen A und B nur befristet erteilt. Die Klasse C1/C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, die Klassen C/CE/D1/D1E/D/DE jeweils für fünf Jahre.

Erforderliche Unterlagen

Klasse C / C1 / CE / C1E / CE79

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • eventuell Weiterbildungs-Nachweise für den Eintrag Schlüsselzahl 95 ( Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Klasse D / DE / D1E

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV) ab dem 50. Lebensjahr
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro oder vorab mit der Schlüsselnummer K14
  • eventuell Weiterbildungs-Nachweise für den Eintrag Schlüsselzahl 95 ( Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Gebühren

  • 43,90 Euro plus 32,50 bis 37,90 Euro bei Eintrag des Schlüsselzahl 95
    (Klasse C / C1 / CE / C1E / CE79)
  • 43,90 Euro plus 32,50 bis 37,90 Euro bei Eintrag der Schlüsselzahl 95
    (Klasse D / DE / D1E)
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
  • 5,10 Euro Direktversand

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter