Fußgängerzone - Ausnahmenutzung
Für folgende Nutzungen der Fußgängerzonen müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:
- Befahren und Parken in der Fußgängerzone
- Wohnungswechsel in der Fußgängerzone
- Umbauarbeiten
- Zufahrt zum Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone
Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden.
Gebühren
- unterschiedlich
Bitte für den speziellen Fall nachfragen.