Gefährliche Hunde

Tiere der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pitbull sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gelten nach dem Landeshundegesetz als "gefährliche Hunde".

Außerdem können Hunde anderer Rassen als gefährliche Hunde eingestuft werden, wenn sie gebissen oder sich als besonders aggressiv erwiesen haben. Wer einen als gefährlichen Hund halten möchte, bedarf der Erlaubnis.

Der Halter oder die Halterin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Führungszeugnis sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Erforderlich ist weiterhin ein Sachkundenachweis. Hierbei testet ein dazu berechtigter Tierarzt oder eine Tierärztin, ob der Hund gehorcht und wie er auf Reize reagiert. Ferner muss der Hund sterilisiert werden und mit einem Chip zur besseren Identifikation versehen werden.

Dienstleistungen

  • Erlaubniserteilung zum Halten eines "gefährlichen Hundes"
  • Beratung von Bürgern, insbesondere Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie Geschädigten von Beißvorfällen
  • Annahme von Anzeigen bei Beißvorfällen