Haltverbotszonen - Einrichten (bei Umzug)

Ausleihen von Verkehrsschildern, Absperrgeräten, Fahnenmasten und Fahnen

Anlässe sind Wohnungsumzüge, die Absicherung von Baustellen, Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher oder sportlicher Art.

Vor der Ausleihe von Verkehrsschildern und Absperrgeräten ist die Genehmigung des Bereichs Straßenverkehr einzuholen. Nach erteilter Genehmigung können die Verkehrszeichen, inklusive erforderlichem Zubehör, beim Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik des WBL gemietet werden.

Einrichten einer Haltverbotszone im öffentlichen Verkehrsraum

Es ist eine Genehmigung nach Paragraf 45 Abs. 3 i. V. m. Paragraf 46 Abs. 1 Ziffer 11 StVO notwendig. Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit.

Gebühren

Einrichten einer Haltverbotszone

  • anlässlich eines Wohnungswechsels:
    28 Euro
    mit Schrägaufzug: 46 Euro
  • bei zwei Haltverbotszonen in einer
    Genehmigung: 60 Euro
    mit Schrägaufzug: 52,90 Euro   
  • anlässlich Umbaumaßnahmen
    täglich: 28 Euro
    bis zu 1 Woche: 36 Euro
    über 1 Woche bis zu einem Monat: 110 Euro
    jeder weitere angefangene Monat: 50 Euro