Jagdschein

Zur Jagdausübung ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Der Jagdschein wird für höchstens drei Jagdjahre ausgestellt und gilt im gesamten Bundesgebiet.

Beim Bereich Umwelt bekommen Sie Ihren Jagdschein ausgestellt oder verlängert und können Tagesjagdscheine erhalten.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Jagdscheins:

  • Nachweis, dass die staatliche Jägerprüfung abgelegt wurde
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen (nicht erforderlich bei der Ausstellung von Tagesjagdscheinen)

Staatliche Jägerprüfung

Die staatliche Jägerprüfung wird von der Oberen Jagdbehörde, Neustadt, durchgeführt. Sie findet einmal jährlich (im Frühjahr) statt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist ein einjähriger Vorbereitungskurs und die Ausbildung durch einen Jagdausbilder ("Lehrprinz").
Ab 16 Jahren kann die Jugendjägerprüfung abgelegt werden, ab 18 Jahren die Jägerprüfung.
Den Prüfungstermin erhalten Sie auf Anfrage von unseren Mitarbeiterinnen.

Jugendjagdschein

Der Jugendjagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung des Jagdscheins benötigen Antragstellende ein Passbild.

Zusätzliche Informationen

Besonderheiten

Wer als Jäger oder Jägerin Schusswaffen mit sich führt, muss auch einen gültigen Jagdschein und die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Waffenbesitzkarte mit sich führen.