Jugendamt - Informationen zur Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur mit der Anerkennung der Vaterschaft in das Geburtenregister eingetragen werden. Damit die Anerkennung rechtswirksam werden kann, muss die Mutter des Kindes dieser per Urkunde zustimmen. Sind der Anerkennende oder die Mutter noch nicht volljährig, ist die Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Die Beurkundung kann nur höchstpersönlich erfolgen und bei folgenden Stellen aufgenommen werden:

  • bei jedem Standesamt
  • bei jedem Jugendamt
  • bei einem Notar

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter kann bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Auch diese Urkunden können grundsätzlich von den obengenannten Stellen vorgenommen werden. Durch die Anerkennung entstehen umfangreiche Rechte und Pflichten in der Beziehung zum Kind. Die Belehrung hierüber erfolgt durch die Urkundsperson.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Geburtenbescheinigung des Kindes
  • bei vorgeburtlicher Beurkundung zusätzlich der Mutterpass

Gebühren

  • kostenfrei

Zusätzliche Informationen

Bis auf weiteres sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 Uhr telefonisch vereinbart werden. Im Übrigen besteht die Möglichekeit der Kontaktaufnahme per E-Mail. Auf die Kontaktliste wird verwiesen.