KFZ - Technische Änderungen

Erforderliche Unterlagen

Technische Änderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bescheinigung der Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Umschlüsselung

  • Kraftfahrzeugbrief  bzeziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kraftfahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung der Einbauwerkstatt, Herstellerbescheinigung oder Abnahmebericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Pkw / Anhängergespann (Genehmigung für 100km/h auf Autobahnen und Bundesstraßen)

  • Entsprechendes Gutachten einer Prüforganisation

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle