KFZ - Feinstaubplaketten

In Ludwigshafen am Rhein sind sie derzeit aufgrund eines konsequent verfolgten Luftreinhalteplans, durch welchen verschiedene lang- und kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftwerte und des Gesundheitsschutzes entwickelt werden, kein Thema, doch in zahlreichen deutschen Großstädte sind aufgrund dortiger hoher Feinstaubbelastungen Umweltzonen eingerichtet. In diesen Zonen kann nur mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gefahren werden.

Übersicht der Plaketten    

Es gibt drei verschiedene Plaketten, die sich an der jeweiligen Schadstoffgruppe des Fahrzeugs orientieren. Wichtig ist hierbei, dass Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 - hierunter fallen alte Dieselfahrzeuge sowie alle Benzin-Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator - keine Plakette erhalten.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 ist eine rote Plakette vorgesehen, die Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommt eine gelbe Plakette und die Abgasnorm Euro 4 wird mit einer grünen Plakette gekennzeichnet. In Umweltzonen wird eine Beschilderung ausweisen, mit welcher Plakette in die Zone gefahren werden darf.

Die Kennzeichnung im Fahrzeugschein oder -brief

Die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs ergibt sich aus dem Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren. Diese Schlüsselnummern finden sich in älteren Fahrzeugscheinen und -briefen im Feld zu 1 ("Fahrzeug- und Aufbauart") an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 wurden allerdings andere Fahrzeugpapiere ausgestellt. Dort steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.

Benzinmotoren

Pkw mit Benzinmotoren mit der Emissionsschlüsselnummer 14, 16, 18 bis 70 oder 71 bis 74 erhalten die grüne Feinstaubplakette. Pkw mit Benzinmotoren ohne diese Schlüsselnummern bekommen keine Plakette.

Dieselmotoren 

Diesel-Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 erhalten eine grüne Plakette. Eine gelbe Plakette erhalten Diesel-Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 oder 72. Die rote Plakette ist für Diesel-Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 vorgesehen.  

Fahrverbote und Ausnahmen

Wer keine Plakette am Auto führt, darf künftig nicht mehr in den ausgewiesenen Umweltzonen fahren. Diese Regelung gilt derzeit auch für Oldtimer. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen sowie Kraftfahrzeuge von schwerbehinderten Personen, die im Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "B1" haben.

Gebühren

Die Plaketten kosten 6,60 Euro und sind bei der Zulassungsstelle erhältlich.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.