KFZ - Kurzzeitkennzeichen

Diese Kennzeichen sind bis zu sechs Tage ab dem Tag der Zuteilung gültig und dienen den Zwecken Probefahrt, Überführungsfahrt, Fahrten zum TÜV oder zur Werkstatt.

Bitte beachten

Kurzzeitkennzeichen erhalten nur Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmen mit Firmensitz in Ludwigshafen.

Ausnahmen:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland und Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.
  • Nicht EU-Bürgerinnen -Bürger mit Wohnsitz in der EU mit Meldebestätigung (Auf Deutsch übersetzt) und Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugpapiere (Original oder gut lesbare Kopien)
  • Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung, wenn diese nicht vorliegt, kann das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Ludwigshafens und im direkt angrenzenden Zulassungsbezirk zur HU-Prüfung genutzt werden
  • Spezielle Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass (natürliche Personen) (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • zusätzlich bei Antragstellenden mit Reisepass, die nicht in Ludwigshafen wohnen, Meldebestätigung
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
  • Wenn der Antragsteller im Ausland wohnt, ist ein Zustellbevollmächtigter mit deutscher Anschrift zu benennen und das entsprechende Formular von beiden Personen unterschrieben vorzulegen

Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)

Zusätzlich erforderlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführein oder des Geschäftsführers (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten beziehungsweise der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Vereine (e.V.)

Zusätzlich erforderlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) gegebenenfalls Vollmacht der Vorsitzenden beziehungsweise des Vorsitzenden (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten oder der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

GbR und OHG

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen
  • Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
  • Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Personenfirma

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten beziehungsweise der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Verwendungszweck

Probe- und Überführungsfahrten unter Beachtung der eventuellen Beschränkungen auf:

  • Fahrten im Zusammenhang mit Erlangung einer Betriebserlaubnis zur Begutachtung im Zulassungsbezirk
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirkes (Stadtgebiet Ludwigshafen)
  • Fahrten zur Beseitigung festgestellter Mängel bei der Hauptuntersuchung zur Werkstatt, innerhalb des Zulassungsbezirkes (Stadtgebiet Ludwigshafen) oder des direkt angrenzenden Zulassungsbezirkes (Mannheim, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis). Dies gilt nicht bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen.

Gebühren

  • 13,10 Euro

Zusätzliche Informationen

Hat ein Antragsteller oder eine Antragstellerin keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Zulassung nur möglich, wenn ein Empfangsberechtigter oder eine Empfangsberechtigte angegeben wird.

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle