KFZ - Rote Dauerkennzeichen für Kraftfahrzeuge

Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden nur an zuverlässige Betriebe der Kraftfahrzeugherstellung, des Kraftfahrzeughandels (auch Gebrauchtwagenhandel) und des Kraftfahrzeughandwerkes ausgegeben.

Zweck der vereinfachten Zulassung mittels roter Dauerkennzeichen ist es, mit Fahrzeugen, die keine Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassung haben, Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten zu ermöglichen.

Nur wenn die Anstragstellerin oder der Antragsteller zu dem oben genannten Personenkreis zählt, ist das Antragsrecht auf die Ausgabe von roten Dauerkennzeichen gegeben. Auch der Hinweis, für den gelegentlichen Fall der Prüfungs-, der Probe - oder Überführungsfahrt ein Kennzeichen sofort zur Hand zu haben, vermag eine Ausgabe ansonsten nicht zu rechtfertigen.

Das Hauptbetätigungsfeld in der Gewerbeanmeldung muss "KFZ" sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis Geschäftsführer oder Geschäftsführerin, bei Personen, die keinen Bundespersonalausweis haben, zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung
  • einen schriftlichen formlosen Antrag
  • ein aktuelles "einfaches Führungszeugnis (für Behörden)“, Verwendungszweck "K17" der beantragenden Person (Firmeninhaber oder -inhaberinnen, Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen et cetera), zu beantragen beim Bürgerservice des Wohnortes. Dies ist direkt an die Kfz-Zulassung unter "Kontakt" genannte Anschrift zu senden.
  • Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • Nachweis über Stellplätze (zusätzliche Gewerbeanmeldung sofern nicht am Firmensitz)
  • ein Fahrtenbuch (auch bei der Zulassungsbehörde gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ludwigshafen
    Bei Umzug auch vom bisher zuständigen Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ludwigshafen
    Bei Umzug/auswärtigem Wohnort auch von der bisherigen Kreis-/Stadtkasse
  • SEPA-Lastschriftmandat, Bankkarte oder eine Kopie davon

Gebühren

  • 150 Euro bei Antragstellung