Kindertagesstätten - Anmeldung

Eine Anmeldung für die Krippe und den Kindergarten kann auf dem Kita-Portal (kitaportal.ludwigshafen.de) getätigt werden. Eine Anmeldung für den Hort ist nur in der jeweiligen Kindertagesstätte möglich.

Neben den Informationen auf dem Kita-Portal der Stadt Ludwigshafen kann im persönlichen Gespräch vor Ort Näheres über die jeweilige Kindertagesstätte in Erfahrung gebracht werden.

  • Für Eltern die das Online-Portal nicht nutzen möchten, steht ein Formular zur Anmeldung in den Kindertagesstätten zum Herunterladen bereit. Das ausgefüllte Formular kann zum Gespräch in die Kindertagesstätte mitgebracht werden oder zugesandt werden.
  • Die Zusagen für das kommende Kindergartenjahr werden im Mai des jeweiligen Jahres verschickt.
  • Die Aufnahmebestätigung wird schriftlich durch die Kindertagesstättenleitung erteilt.
  • Im Rahmen der Platzkapazität der Einrichtung werden Zusagen auch außerhalb des Mai-Termins erteilt.
  • Der Besuch des Kindergartens ist für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Ganztagesplätze und Plätze mit durchgehender Teilzeit fällt ein Kostgeld an.
  • Die Beitragsfreiheit gilt nicht für Krippen- und Hortplätze. Neben dem Beitrag fällt ein Kostgeld an.

Platzvergabe und Aufnahmekriterien

Die Vergabe von Kindergartenplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien.

Die Erfüllung eines Kriteriums ist ausreichend, die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge. Vor allem die Leitung der Kindertagesstätte kennt die Situation der angemeldeten Familien und hat im Einzelfall unter Beachtung der genannten Kriterien eine Entscheidung zu treffen.

Die derzeit geltenden Aufnahmekriterien lauten:

In der Krippe

In die Krippe können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab der achten Lebenswoche bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, sind folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme entscheidend

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen,
  • Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
  • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
  • Datum der Anmeldungen

Im Kindergarten

In den Kindergarten können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Folgende Betreuungsarten werden hierbei angeboten:

  1. Teilzeit
    Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten.
    Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend.
  2. Durchgehende Teilzeit
    Kinder insbesondere erwerbstätiger Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden.
  3. Ganzzeit
    In den Ganzzeitbereich können Kinder aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Alleinstehende berufstätige Elternteile
    • Berufstätigkeit beider Elternteile
    • Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
    • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
    • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.

Im Hort

In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
  • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund)
  • Schulschwierigkeiten
  • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.

Onlineservices

Eine Anmeldung für die Krippe und den Kindergarten kann auf dem Kita-Portal www.kitaportal.ludwigshafen.de getätigt werden.