Kindertagesstätten - Elternbeiträge und Kostgeld

Der Besuch des Kindergartens für Kinder im Alter vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist beitragsfrei.

Elternbeiträge für Hort und Krippe

Für einen Krippenplatz beläuft sich der Elternbeitrag

bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 7 Stunden

  •  für Familien mit einem Kind auf 296 Euro
  •  für Familien mit zwei Kindern auf 198 Euro
  •  für Familien mit drei Kindern auf 98 Euro
  • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 74 Euro

bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 8 Stunden

  • für Familien mit einem Kind auf 338 Euro
  • für Familien mit zwei Kindern auf  225 Euro
  • für Familien mit drei Kindern auf  113 Euro
  • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 85 Euro

bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 9 Stunden

  • für Familien mit einem Kind auf  381 Euro
  • für Familien mit zwei Kindern auf 254 Euro
  • für Familien mit drei Kindern auf 127 Euro
  • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 95 Euro

bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 10 Stunden

  • für Familien mit einem Kind auf 423 Euro
  • für Familien mit zwei Kindern auf 282 Euro
  • für Familien mit drei Kindern auf 141 Euro
  • für Familien mit vier und mehr Kindern auf  106 Euro

Für einen Hortplatz beläuft sich der Elternbeitrag

  • für Familien mit einem Kind auf 148 Euro
  • für Familien mit zwei Kindern auf 99 Euro
  • für Familien mit drei Kindern auf 49 Euro
  • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 37 Euro

Kostgeld

Krippe (U2-Betreuung):

Das Kostgeld für einen Krippenplatz (U2-Betreuung) beträgt:

  • für einen Ganzzeitplatz 72 Euro
  • für einen Platz in verlängerter Vormittag 65 Euro

Kindergarten (Ü2-Betreuung):

Das Kostgeld beträgt

  • für einen Ganzzeitplatz 73,50 Euro
  • für einen Platz in verlängerter Vormittag 66,50 Euro

Hort (Schulkind-Betreuung):

Das Kostgeld beträgt

  • für einen Hortplatz (Schulkind-Betreuung) 74,50 Euro

Satzungen