Kindertagesstätten - Übernahme des Elternbeitrags und Ermäßigung des Kostgelds

Übernahme Elternbeitrag

Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Beitragsermäßigung in Krippe und Hort zu beantragen.

Ermäßigung Kostgeld für Horte

Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit,  eine Kostgeldermäßigung für Horte zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmebestätigung des Kindergartens
  • Verdienstbescheinigung
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Bescheid über Arbeitslosengeld II
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis Unterhalt
  • Nachweis über Gewerkschaftsbeitrag
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge (Hausrat, Glas, Haftpflicht, Leben und Unfall)
  • Mietbescheinigung oder Kreditzinsen für Haus/Eigentumswohnungen, Brandschutz- und Gebäudehaftpflichtversicherung sowie Grundbesitzabgaben

Zuschuss  für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten

Einen Zuschuss zum Mittagessen für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten kann unter "Bildung und Teilhabe" beantragt werden.