Kindertagesstätten - Übernahme des Elternbeitrags und Ermäßigung des Kostgelds
Übernahme Elternbeitrag
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Beitragsermäßigung in Krippe und Hort zu beantragen.
Ermäßigung Kostgeld für Horte
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Kostgeldermäßigung für Horte zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Aufnahmebestätigung des Kindergartens
- Verdienstbescheinigung
- Arbeitslosengeldbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld II
- Wohngeldbescheid
- Nachweis Unterhalt
- Nachweis über Gewerkschaftsbeitrag
- Nachweise über Versicherungsbeiträge (Hausrat, Glas, Haftpflicht, Leben und Unfall)
- Mietbescheinigung oder Kreditzinsen für Haus/Eigentumswohnungen, Brandschutz- und Gebäudehaftpflichtversicherung sowie Grundbesitzabgaben
Zuschuss für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten
Einen Zuschuss zum Mittagessen für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten kann unter "Bildung und Teilhabe" beantragt werden.