Oberflächenwassergebühr

Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Oberflächenwassers (Oberflächenwassergebühr). Gebührenschuldner beziehungsweise Gebürgenschuldnerinnen sind die Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen und die dinglich Nutzungsberechtigten. Mehrere Gebührenschuldner und Gebührenschuldnerinnen haften als Gesamtschuldner beziehungsweise Gesamtschuldnerinnen. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften mehrere Gebührenschuldner und Gebührenschuldnerinnen als Gesamtschuldner beziehungsweise Gesamtschuldnerinnen. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema Oberflächenwassergebühren sowie

  • Auswirkung der Regenwasserversickerung auf die Oberflächenwassergebühr
  • Gebührenpflichtige Fläche für die Oberflächenwassergebühr

können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Entgelte beraten.

Gebühren

  • 0,80 Euro Benutzungsgebühr je Quadtratmeter Berechnungsfläche im Jahr

Satzungen

Merkblätter