Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung

Am 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit einhergehend ist das Beantragungsverfahren für eine Befreiung/Ermäßigung vereinfacht worden. Es ist insbesondere nicht mehr erforderlich, den Nachweis, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung vorliegen, in einem der Bürgerbüros im Original vorzulegen und dort die Vorlage im Antrag bestätigen zu lassen.

Ab sofort genügt die Einreichung eines entsprechenden Antrages sowie einer einfachen Kopie des Nachweises direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Befreiung oder eine Ermäßigung, zur Antragstellung sowie entsprechende Vordrucke finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.