Sterbefall - Einäscherung im Krematorium
Wer sich zu Lebzeiten für eine Feuerbestattung entscheidet, sollte seine Entscheidung schriftlich zum Ausdruck bringen. Wenn eine solche Willenserklärung nicht vorliegt, haben die Angehörigen beziehungsweise die Bestattungspflichtigen das Recht, über die Bestattungsart zu entscheiden.
Auf Wunsch ist, nach Abstimmung mit der Verwaltung, auch die Anwesenheit der engsten Angehörigen während der Einäscherung möglich. So können die Angehörigen während der Einäscherung in Gedanken bei dem beziehungsweise der Verstorbenen sein.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Kremation darf erst nach einer zweiten besonderen Leichenschau, die durch einen Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen wird, durchgeführt werden, das heißt die Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache reicht zur Kremierung nicht aus. Die amtsärztliche Leichenschau wird täglich im Krematorium durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
- Bescheinigung über die besondere amtsärztliche Leichenschau
- Bestattungsgenehmigung
Preise
- Einäscherung Erwachsene und Kinder über sechs Jahre
278 Euro - Einäscherung Kinder bis sechs Jahre
139 Euro - Einäscherung Gebeine
139 Euro - Aschekapsel
16,50 Euro - Urnenversand Inland:
80 Euro - Urnenversand Ausland:
Preis auf Anfrage
Diese Kosten sind Nettoentgelte zuzüglich der geltender Umsatzsteuer.
Zusätzliche Gebühren nach der "Landesverordnung über die Gebühr der Gesundheitsverwaltung" (in der jeweils gültigen Fassung):
- Bescheinigung über die besondere amtsärztliche Leichenschau
65,51 Euro - Bestattungsgenehmigung
19,00 Euro
Satzungen
Zusätzliche Informationen
Im Krematorium Ludwigshafen finden keine Tierverbrennungen statt! Auskünfte erteilen die ortsansässigen Tierbestattungsunternehmen.