Sterbefall - Einäscherung im Krematorium

Wer sich zu Lebzeiten für eine Feuerbestattung entscheidet, sollte seine Entscheidung schriftlich zum Ausdruck bringen. Wenn eine solche Willenserklärung nicht vorliegt, haben die Angehörigen beziehungsweise die Bestattungspflichtigen das Recht, über die Bestattungsart zu entscheiden.

Auf Wunsch ist, nach Abstimmung mit der Verwaltung, auch die Anwesenheit der engsten Angehörigen während der Einäscherung möglich. So können die Angehörigen während der Einäscherung in Gedanken bei dem beziehungsweise der Verstorbenen sein.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Kremation darf erst nach einer zweiten besonderen Leichenschau, die durch einen Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen wird, durchgeführt werden, das heißt die Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache reicht zur Kremierung nicht aus. Die amtsärztliche Leichenschau wird täglich im Krematorium durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
  • Bescheinigung über die besondere amtsärztliche Leichenschau
  • Bestattungsgenehmigung

Preise

  • Einäscherung Erwachsene und Kinder über sechs Jahre
    278 Euro
  • Einäscherung Kinder bis sechs Jahre
    139 Euro
  • Einäscherung Gebeine
    139 Euro
  • Aschekapsel
    16,50 Euro
  • Urnenversand Inland:
    80 Euro
  • Urnenversand Ausland:
    Preis auf Anfrage

Diese Kosten  sind Nettoentgelte zuzüglich der geltender Umsatzsteuer.

Zusätzliche Gebühren nach der "Landesverordnung über die Gebühr der Gesundheitsverwaltung" (in der jeweils gültigen Fassung):

  • Bescheinigung über die besondere amtsärztliche Leichenschau
    65,51 Euro
  • Bestattungsgenehmigung
    19,00 Euro

Satzungen

Ortsrecht: 7-09-0 Entgeltordnung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Benutzung des Krematoriums auf dem Hauptfriedhof

Zusätzliche Informationen

Im Krematorium Ludwigshafen finden keine Tierverbrennungen statt! Auskünfte erteilen die ortsansässigen Tierbestattungsunternehmen.