Sterbefall - Trauerfeier

Die Trauerfeiern und die Beisetzungen werden zeitlich im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen, dem Pfarrer beziehungsweise der Pfarrerin, dem beauftragten Bestattungsinstitut und der Friedhofsverwaltung festgesetzt. Die Angehörigen und die Trauergäste können die Trauerhalle nutzen. Im Hauptfriedhof und auf dem Stadtteilfriedhof in Friesenheim befindet sich noch zusätzlich ein Urnenzimmer.

Gebühren

  • Trauerhallenbenutzung (ohne musikalische Begleitung) bis 30 Minuten:
    394 Euro
  • Trauerhallenbenutzung je weitere 15 Minuten:
    157 Euro
  • Leichenzelle bis 48 Stunden:
    89 Euro
  • Leichenzelle bis 96 Stunden:
    161 Euro
  • Jeder weitere Tag - Leichenzelle -
    51 Euro
  • Jeder weitere Tag - Kühlzelle -
    61 Euro

Satzungen

Ortsrecht: 7-07 Friedhofsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)