Wohnraumsicherung

Fachstelle für Wohnraumsicherung

Die Fachstelle für Wohnraumsicherung wurde am 1. Januar 1998 gegründet. Um das Entstehen von Obdachlosigkeit zu vermeiden, kommt der Prävention eine hohe Bedeutung zu. Zur Sicherung einer Wohnung oder einer vergleichbaren Notlage besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Paragraf 36 Sozialgesetzbuch XII beziehungsweise Paragraf 22 Sozialgesetzbuch II Leistungen in Form von zinslosen Darlehen oder auch Beihilfen zu gewähren.

Weitere Aufgaben sind

  • Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Unterbringung obdachloser Frauen und Männer nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz,
  • Bewirtschaftung des Wohnraumes untergebrachter Personen,
  • Beratung freiwillig und unfreiwillig obdachloser Frauen und Männer