Zweitwohnungsteuer

Seit 2012 wird für eine Zweitwohnung im Ludwigshafener Stadtgebiet eine Zweitwohnungsteuer erhoben. Zweitwohnungen sind Wohnungen, die Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dienen, insbesondere zur Erholung, Berufsausübung und Ausbildung. Die Steuerhöhe beträgt 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind alle Personen unter 18 Jahren.