Aufgabe

Die Aufgabenstellung des Bereichs Revision ergibt sich eigentlich schon aus seiner Bezeichnung. Abgeleitet von dem lateinischen "revidere", das "wieder hinsehen" bedeutet, überprüft die Revision grundsätzlich das gesamte Verwaltungshandeln. Die Ergebnisse werden den zuständigen Entscheidungsorganen als Entscheidungshilfen und zur Steuerungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
Die Pflichtaufgaben der Revision nach Paragraf 112 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde einschließlich der Anlagen,
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses der Gemeinde einschließlich der Anlagen,
  • die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde, der Eigenbetriebe, einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
  • die Kontrolle der automatisierten Datenverarbeitungsprogramme.

Daneben fallen regelmäßig weitere Aufgaben an, wie

  • die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände,
  • die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
  • die rechnerische und sachliche Prüfung von Anordnungen vor ihrer Zuleitung an die Kasse,
  • die laufende Prüfung der Wirtschaftsprüfung und des Rechnungswesens der Sondervermögen,
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär, Träger oder Mitglied in Gesellschaften,
  • die Kassen-, Buch-  und Betriebsprüfung,
  • die Prüfung von Vergaben.

Daraus ergeben sich wiederum eine Fülle zusätzlicher Aufgabenstellungen wie zum Beispiel die prüfungsnahe Beratung der Bedarfs- und Entscheidungsträger unter anderem im Feld der Korruptionsprävention. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der vom Bereich Revision jährlich zu erstellende Schlussbericht, in dem die zentralen "nicht-doppischen"  Prüfungsergebnisse zusammengefasst dargestellt werden. Davon zu unterscheiden ist der Jahresabschlussbericht, der als Grundlage für die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und der Beigeordneten durch den Stadtrat dient. Dem Bereich Revision obliegt auch die Geschäftsführung für den stadträtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.