Aufgabe

Bürgerberatung, Bearbeitung persönlicher Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft, Steuerungsunterstützung für den Dezenenten, inhaltliche Vorbereitung von Terminen,

Abschließende Bearbeitung einzelner Aufträge des Dezernenten, z.B.

  • Sammlung und Aufbereitung von Unterlagen zu bestimmten Themengebieten und Problemstellungen, Wertung unterschiedlicher Meinungen und Erarbeitung verschiedener Lösungsvorschläge für den Dezernenten
  • Prüfung von Stadtrats-, Ausschuss-, VK- und weiteren Gremienvorlagen und entsprechende Vorbereitung der Sitzungsunterlagen für den Dezernenten
  • Erarbeitung von VK-Vorlagen und Vorlagen für die Gremien
  • Inhaltliche Vorbereitung von Presseterminen und Pressemitteilungen für den Dezernenten
  • Bürgerberatung bei Anliegen aus dem Geschäftsbereich des Dezernates 2
  • Teilnahme an Sitzungen und Führen von Einzelgesprächen im Auftrag des Dezernenten
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Vorgehensweisen des Dezernenten in besonders wichtigen Fragen (z.B. Vertragsgestaltung, Befugnisse, Angelegenheiten mit hoher polit. Außenwirkung, etc.)

Abschließende Grundsatzbearbeitung von personellen und organisatorischen Entscheidungen für das gesamte Dezernat

  • Analyse von Gutachten/Stellungnahmen und Ableitung von Handlungsoptionen für die Stadt
  • Strategische Planungen (z.B. Zielvorstellungen und Leitlinien, zukünftige Organisationsformen im Dezernat)
  • Vorbereitungen für den Dezernenten bei der Personalauswahl für Bereichsleitungsstellen und für das Personal im Dezernatsbüro
  • Abschließende Erarbeitung von Vorgehensweisen des Dezernenten in besonders wichtigen Fragen (z.B. Vertragsgestaltung, Befugnisse, Angelegenheiten mit hoher polit. Außenwirkung, etc.)
  • Durchsicht wichtiger Posteingänge und Auszeichnung mit Bearbeitungsvermerken für die Bereiche bei Abwesenheit des Dezernenten
  • Teilnahme an Sitzungen und Führen von Einzelgesprächen im Auftrag des Dezernenten
  • Vertreten der Interessen des Dezernates gegenüber Dritten bei Verhinderung im Auftrag des Dezernenten