Aufgabe

Zulassung von Personen (Vollzug des Fahrlehrergesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes; Erteilung von Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung und Internationalen Führerscheinen, Entziehung von Fahrerlaubnissen; Untersagung des Führens von Fahrzeugen; Anordnungen des Führens von Fahrtenbüchern); Zulassung von Fahrzeugen (Zulassung und vorübergehende Stilllegung von Fahrzeugen; Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen; Genehmigung des Transportes gefährlicher Güter; amtliche Anerkennung von Betrieben); Vollzug der Straßenverkehrsordnung (Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen; Genehmigung von Schwer- und Großraumtransporten; Genehmigung von Inanspruchnahmen von Straßenfesten, rennsportlichen Veranstaltungen, Auslagen und Ständen im öffentlichen Verkehrsraum; Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht); Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.