Aufgabe

Die Bauaufsicht hat als Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen befolgt und die von ihr erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Wesentliche Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Durchführung von Baugenehmigungen.

Aufgabenbereiche: Beratung von Bauherren und Architekten; Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen; Genehmigung von Grundstücksteilungen; Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, WEG; Maßnahmen zur Beseitigung illegaler oder gefahrdrohender Zustände; Überwachung von Baumaßnahmen und erforderlichenfalls Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung; Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger; Führen des Baulastenverzeichnisses; Hausakteneinsicht.