Anmeldungen müssen laut Meldegesetz unverzüglich erfolgen (§13 Meldegesetz). Sie können sich persönlich oder durch eine geeignete Person (Vollmacht und Ausweis) bei den Bürgerbüros der Stadt Ludwigshafen (nur für das Gebiet Ludwigshafen) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist persönliche Vorsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:- Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde" (den Vordruck erhalten Sie an der Bürgerinfo im Rathaus, unseren Außenstellen und den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher)
- Personalausweis und/oder Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente (bei einer Familie bitte alle Ausweisdokumente mitbringen)
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Hauptwohnung- ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
- Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie
- Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten
- Im Zweifelsfalle ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Nebenwohnung Gebühr:- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Beachten Sie bitte:
Sie müssen sich unverzüglich bei einem Bürgerbüro anmelden. Wenn nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz vor. Unter Umständen müssen Sie dann mit einem Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld rechnen.
Wohnen Sie in einer Mietwohnung, dann bringen Sie bitte den Namen und die Anschrift des neuen Vermieters mit.
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