Für das Aufstellen von Außenbestuhlungen in den Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen ist eine Genehmigung des Bereichs Tiefbau erforderlich. Für das Aufstellen von Außenbestuhlungen außerhalb von Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen ist der Bereich Öffentliche Ordnung zuständig.
Besonderheiten:
Bei Neubeantragung ist die gaststättenrechtliche Erlaubnis vorzulegen. Zusätzlich ist ein Plan der gewünschten Fläche sowie Lichtbildaufnahmen der Außenbestuhlung vorzulegen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. Die Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis ist auf maximal ein Jahr beschränkt.
Weiterführende Informationen:Gebühren:
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Tiefbau Wattstraße 109a 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden. - Ansprechpartnerin:
Silke Flöser Tel. 0621/504-3107 Fax 0621/504-3290 E-Mail Kontakt: Silke Flöser
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