Die Stadt erhebt einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung von Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstücks ist oder auf dem Grundstück ein Gewerbe betreibt. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.
Zu Fragen rund um das Thema einmalige Schmutz- und Oberflächenwasserbeiträge können Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Teams Entgelte beraten.
- Anschrift:
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) Stadtentwässerung und Straßenunterhalt Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Jürgen Köhler Tel. 0621/504-6850 Fax: 0621/504-3818 E-Mail Kontakt: Stadtentwässerung
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