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Einmaliger Abwasserbeitrag

Die Stadt erhebt einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung von Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser.

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstücks ist oder auf dem Grundstück ein Gewerbe betreibt. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema einmalige Schmutz- und Oberflächenwasserbeiträge können Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Teams Entgelte beraten.

Satzungen:

Kontakt

  • Anschrift:
    Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
    Stadtentwässerung und Straßenunterhalt
    Unteres Rheinufer 47
    67061 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 9 bis 12 Uhr
    Weitere Termine nach Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Jürgen Köhler
    Tel. 0621/504-6850
    Fax: 0621/504-3818
    E-Mail Kontakt: Stadtentwässerung
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