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Ambulante Hilfe zur Pflege

Wer infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig geworden und auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist, kann Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

In der Regel müssen aber vorher bei der Pflegekasse die Pflegeleistungen beantragt werden. Werden die Leistungen von der Pflegekasse abgelehnt oder reichen sie nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen Hilfebedarf zu decken, wird vom Sozialamt nach Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie nach amtsärztlicher Begutachtung Hilfe zur Pflege gewährt.

In manchen Situationen empfiehlt es sich, zeitgleich zur Antragstellung bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag beim Sozialamt zu stellen, da die Sozialhilfe ebenfalls ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird.

Formulare:

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Soziales und Wohnen
    Europaplatz 1
    67063 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Nach telefonischer Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Gabriele Böhler (A – Kh)
    Tel. 0621/504-2681
    Fax 0621/504-2770
    E-Mail Kontakt: Gabriele Boehler
    Friedhelm Wendel (Ki bis Z)
    Tel. 0621/504-2682
    Fax 0621/504-2770
    E-Mail Kontakt: Friedhelm Wendel
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Weiterführende Links

Interne Links:

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